Am Freitag ist am Wiener Landesgericht ein ein 37-Jähriger wegen versuchter Vergewaltigung von zwei jungen Frauen nicht rechtskräftig zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Der Mann war eigenen Angaben zufolge zum Frauenkennenlernen nach Wien gekommen. Am 30. April und am 4. Mai 2024 fiel der gebürtige Syrer, der zuletzt in Deutschland lebte, dann über zwei jeweils 23-Jährige her, um die beiden laut Anklage mit Gewalt zur Duldung des Beischlafs zu zwingen.
Angeklagter in Wien zeigte sich nicht geständig
Der Angeklagte war vor einem Schöffensenat nicht geständig. Mit seiner Verurteilung war er überhaupt nicht einverstanden. "Ich möchte nichts mehr hören davon!", bemerkte er, während ihm das Urteil übersetzt wurde. Er meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Die Gerichtsentscheidung ist daher nicht rechtskräftig.
"Er hat im Ermittlungsverfahren keine Reue gezeigt", hatte die Staatsanwältin zu Beginn der Verhandlung erklärt. Hinsichtlich eines Opfers habe der Angeklagte nach seiner Festnahme vor der Haftrichterin vielmehr "angegeben, wenn sie einverstanden wäre, würde er sie gern heiraten", berichtete die Anklägerin. Sie verwies auf ein psychiatrisches Gutachten, demzufolge der Mann "sehr gefährlich" sei und der Sachverständige "die hohe Gefahr sieht, dass er weiter strafbare Handlungen begehen wird". Der 37-Jährige weise aber keine schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung auf, womit die Grundlage fehle, ihn zusätzlich zur Verurteilung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum einzuweisen, hielt die Anklagevertreterin fest.
Der erste inkriminierte Vorfall hatte sich gegen 22.00 Uhr am Gürtel zwischen Stadthalle und Westbahnhof ereignet. 15 Minuten verfolgte der Angeklagte eine junge Ukrainerin, die das bemerkte und mehrmals die Straßenseite wechselte, weil sie ein ungutes Gefühl hatte. Plötzlich umfasste sie der Mann von hinten, forderte sie auf, still zu sein, und würgte sie, als sie mit ihrem Handy nach ihm schlug. Die Frau schrie um Hilfe und wehrte sich, "aber es ist davon auszugehen, dass es zu geschlechtlichen Handlungen gekommen wäre, wenn nicht ein paar Passanten mitbekommen hätten, was da vor sich geht und ihr zu Hilfe gekommen wären", sagte die Staatsanwältin.
Angeklagter: "Ich bin ledig und sie hat mir gefallen."
Dazu gab der Angeklagte zu Protokoll, er habe die Frau kennenlernen wollen und daher angesprochen: "Ich bin ledig und sie hat mir gefallen." Er habe ihre Telefonnummer haben wollen, sie hätte ihm diese vermutlich auch gegeben, "aber dann kamen die Jungs her und es gab Probleme mit ihnen". Er bekenne sich schuldig, "dass ich die Dame kennenlernen wollte in einer unangemessenen Weise". Er habe einen Fehler gemacht: "Auch Propheten machen Fehler."
Das Opfer leidet seither an Panikattacken. Die Ukrainerin hätte eigentlich in Wien studieren wollen, möchte nach dem erlebten Übergriff aber jetzt in ihre Heimat zurückkehren, teilte sie in ihrer Zeugenbefragung mit.
Am 4. Mai hatte sich der Mann um 11.00 Uhr am Vormittag zu einer Touristin aus Norwegen gesetzt, die am Busterminal am Hauptbahnhof auf ihren Anschluss nach Maribor wartete. Er sprach die 23-Jährige mehrfach an, wobei ihn die Frau zu ignorieren trachtete. Laut Anklage versuchte er sie dann plötzlich zu küssen, wogegen sie sich widersetzte. Darauf soll er sie zu Boden gebracht, sich auf sie gelegt, sie geküsst und an der Brust betastet haben. "Das Opfer betreibt Kampfsport. Sie konnte ihn abwehren", verriet die Staatsanwältin. Zudem griffen Passanten ein, zerrten den Mann weg und alarmierten die Polizei.
Angeklagter wurde zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt
"Sie hat mir gefallen", bemerkte der Angeklagte zu diesem Faktum. Er habe die Frau kennenlernen wollen, habe sich bei der Kommunikation aber schwer getan: "Ich spreche kein Norwegisch." Auf die Frage, weshalb die 23-Jährige zu Sturz gekommen sei, erwiderte der 37-Jährige: "Ich hatte keine Energie mehr, weil sie die ganze Zeit meine Hand blockiert hat."
Die Staatsanwältin verwies auch noch darauf, dass der Angeklagte losgelöst von den beiden verfahrensgegenständlichen Fällen rund 30 weitere, ihm völlig fremde Frauen auf offener Straße zu küssen versucht habe. Diese Anzeigen seien zurückgelegt worden, weil das Vorgehen noch nicht den Tatbestand der sexuellen Belästigung oder geschlechtlicher Nötigung erfülle.