Am Wiener Landesgericht ist die ehemalige Betreiberin eines Beauty-Salons wegen gewerbsmäßigen Betrugs und schwerer Körperverletzung zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden.
Die gebürtige Ukrainerin gab zu, seit November 2023 in Wien dermatologische und kosmetische Behandlungen ohne die erforderlichen Ausbildungen und Zulassungen durchgeführt und mehreren Patientinnen gefälschte Abnehmspritzen verkauft zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Bei den feilgebotenen Ozempic-Fertig-Pens - das rezeptpflichtige Medikament wird an sich gegen Diabetes verschrieben, wird seit einiger Zeit aber auch von Nicht-Adipositas-Patienten missbräuchlich zum Abnehmen verwendet - handelte es sich laut Anklage um Fälschungen. Die 28-Jährige soll das gewusst und die Mittel trotzdem weitergegeben, teilweise ihren Kundinnen sogar injiziert haben, was laut Strafantrag "heftige Krämpfe und Schweißausbrüche mit der Gefahr einer potenziellen lebensbedrohlichen Hypoglykämie" (Unterzuckerung, Anm.) zur Folge hatte. Dass sie dies als angehende Ärztin - die Angeklagte studiert in Wien Medizin, nachdem sie in ihrer Heimat ein Journalismus-Studium abgeschlossen hatte - tat, empörte die Richterin: "Gerade als Medizinerin ist es höchst bedenklich, gefälschte Medikamente offenbar aus reinem Profitdenken an den Mann zu bringen, wenn man die Risiken kennt."
Bei einer am 2. Februar 2024 an der Adresse der Angeklagten durchgeführten Hausdurchsuchung konnten noch zwei Stück der verfälschten Ozempic-Pens sichergestellt werden. Die 28-Jährige hatte das Beschlagnahmen der Gegenstände zu verhindern versucht, indem sie den einschreitenden Polizeibeamten Stöße versetzte, diesen einige Beweismittel immer wieder entriss und einen Polizisten kratzen wollte. Sie wurde daher auch des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt für schuldig befunden. Mit dem Urteil war sie einverstanden, die Anklagevertreterin gab vorerst keine Erklärung ab.
"Ich bekenne mich schuldig", hatte die Frau eingangs der Verhandlung erklärt. Danach war von ihr fast kein Wort mehr zu hören. Auf Empfehlung ihres Verteidigers Alexander Philipp machte sie nämlich von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. "Sie bedauert das sehr. Sie weiß, dass das nicht zu rechtfertigen ist", sagte Philipp. Seine Mandantin sei immerhin zwei Wochen in U-Haft gesessen und habe sich nach ihrer Festnahme den Behörden gegenüber "kooperativ" gezeigt. Das für die falschen Abnehmspritzen erhaltene Geld habe sie teilweise bereits zurückgezahlt, berichtete der Anwalt. 3.500 Euro - der vom Gericht errechnete offene Betrag aus der Bereicherung - wurden für verfallen erklärt.
Mittels Online-Fernkursen vertieft die 28-Jährige inzwischen weiter ihre medizinischen Kenntnisse. Dem Beauty-Wesen hat sie dagegen Lebewohl gesagt, wenn man ihrem Verteidiger glauben schenken darf. "Sie hält sich von allen Kosmetik-Kursen fern", versicherte dieser am Ende der Verhandlung.