Anbieter, die ihre Unterkünfte auf Plattformen wie Airbnb listen, dürfen dies in Wien seit Anfang Juli nun lediglich bis zu 90 Tagen im Jahr tun. Für eine Vermietungsdauer, die diesen Zeitraum überschreitet, ist eine Erlaubnis erforderlich.
Anbieter, die ihre Unterkünfte auf Plattformen wie Airbnb listen, dürfen dies in Wien seit Anfang Juli nun lediglich bis zu 90 Tagen im Jahr tun. Für eine Vermietungsdauer, die diesen Zeitraum überschreitet, ist eine Erlaubnis erforderlich.
Bisher gab es Limits lediglich für Gegenden, die als Wohnzone gewidmet waren. Diese Regelung wurde 2018 beschlossen. Inzwischen sind auch Objekte außerhalb dieser Zonen von Beschränkungen betroffen. Wien will mit der Neuregelung verhindern, dass Wohnraum dem Markt dauerhaft entzogen wird, lautet das Argument. Kurzzeitvermietungen von Wohnungen, die über eine Gesamtdauer von 90 Tagen im Kalenderjahr hinausgehen, sollen generell nur noch in Ausnahmefällen zulässig sein. Wobei dafür außerhalb von Wohnzonen befristete Genehmigungen erteilt werden können. Dazu ist aber etwa die Zustimmung aller Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer erforderlich. Auch wird eine gewisse Ausstattung wie etwa Rauchmelder verlangt.
Betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer haben mit der Neuregelung wenig Freude. Einer von ihnen ist Günther Hegenbart. Er besitzt in einem mehrere Jahrhunderte alten Gebäude im 1. Bezirk Wohnungen, von denen vier touristisch vermietet werden. Bei dem Haus handelt es sich zwar um einen historischen Bau in Familienbesitz, er selbst musste die betreffenden Wohnungen aber kaufen. Sie werden vermietet, um die Kredite für den Kauf der Objekte abzudecken, wie er versichert. "Ich bin kein Großinvestor", beteuerte er im APA-Gespräch. Die Wohnungen seien etwa für die Kinder gekauft worden. Bei den Gästen wiederum handle es sich zum Teil um Stammgäste, die seit Jahren immer wieder gerne kommen würden. Die Stadt greife mit den Regulierungen in das Geschäftsmodell ein, beklagte er. Nun hat er einen ersten Schritt gesetzt. Er vergibt die Unterkünfte nur mehr für einen Zeitraum ab 29 Tagen. Damit fällt dies nicht mehr unter Kurzzeitvermietung.
Die Wohnungen überhaupt langfristig zu vermieten, komme nicht in Frage, hielt er fest. Denn die zu erlösende Richtwertmiete sei viel zu niedrig, um die Kosten abzudecken, erklärte er. Im schlimmsten Fall müsse er an einen Verkauf denken. Auch für Katharina Stefanovic, die zwei Wohnungen offeriert, ist das aus denselben Gründen keine Option. Auch hat sie Sorge vor sogenannten Mietnomaden. Diese wieder loszuwerden, sei schwierig, sagte Stefanovic. Alle Anbieter haben bereits schlechte Erfahrungen mit Langzeitmietern gemacht, wie sie betonen. Diese würden mitunter nur mehr über die Schlichtungsstelle mit dem Vermieter kommunizieren.
Dass nun mehr Objekte zur regulären Vermietung auf den Markt kommen, glaubt die Apartmentinitiative nicht. Das habe sich etwa am Beispiel New York gezeigt, erläutert man. Dort hätten besonders strenge Regeln (eine Anwesenheit des Vermieters ist unter anderem nötig, Anm.) nicht dazu geführt, dass die Mieten generell erschwinglicher würden, zeigt man sich überzeugt. Katharina Stefanovic gibt außerdem zu bedenken: "Wir schaffen günstigen Wohnraum für Familien, nämlich für solche, die sich ein Hotel nicht leisten können." Ein weiterer Betroffener rechnet vor, dass die Anzahl der Plattform-Apartments in Wien überschaubar sei - vom Umfang her vergleichbar mit zwei bis drei großen Hotels, schätzt er. Bei diesen habe die Stadt jedoch keine Scheu, neue Betreiber nach Wien zu holen, wird kritisiert.
Alte Gebäude wie etwa jenes der Wirtschaftskammer am Heumarkt seien zu Luxushotels geworden und nicht zu Wohnungen. Das kritisiere aber niemand. Generell sei die Hotellerie einer der Profiteure der strengen Regeln, ist man überzeugt. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass laut Eurostat-Zahlen in Wien im Jahr 2022 rund zwei Mio. Nächtigungen in Privatwohnungen gebucht wurden. Diese Touristen könnte man nun verlieren, warnt man. Dass es zuletzt noch relativ wenig Ansuchen um Genehmigung gab, überrascht die Anbieter keinesfalls. "Das ist viel zu bürokratisch", konstatierte Hegenbart. Auch dass man nun Unterschriften aller anderen Eigentümer einholen muss, selbst wenn die Vermietung in einem Haus bereits jahrelang üblich und geduldet war, ärgert die Betroffenen.
Bekannt wurde die Initiative dadurch, dass sie eine Verfassungsklage angestrengt hat. Das Land Wien habe mit der Regelung nämlich seine Kompetenz überschritten, wird darin ausgeführt. Eine Entscheidung dazu gibt es noch nicht. Die Vermieter haben auch Vorschläge parat, wie man das Gesetz aus ihrer Sicht verbessern könnte. Denn, so wird unisono versichert, man sei durchaus für eine Regulierung. So könnten etwa Personen ausgenommen werden, die nur wenige Objekte anbieten, meint man. Aktuell würden tatsächlich nur große Anbieter profitieren, die etwa auf eine gewerbliche Vermietung ausweichen könnten. Auch bei sehr kleinen Räumen, die für eine reguläre Vermietung gar nicht in Frage kommen würden, wünscht man Ausnahmen.
(APA/Red)