Der 45-Jährige wurde zu 15 Monaten teilbedingter Haft verurteilt, fünf Monate muss er absitzen. Seine Frau wurde wegen Beitragstäterschaft freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der 45-Jährige wurde zu 15 Monaten teilbedingter Haft verurteilt, fünf Monate muss er absitzen. Seine Frau wurde wegen Beitragstäterschaft freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Das Paar hat insgesamt drei Kinder, die alle fremduntergebracht sind. Als das älteste Kind - ein Mädchen - 14 Jahre alt wurde, wurde sie Ende April 2021 von der Pflegefamilie in die Stammfamilie, die in Döbling wohnte, rückgeführt. Im August 2021 kam es dann zu den ersten Übergriffen, die nach Aussage der Staatsanwältin regelmäßig, "zumindest wöchentlich" und freiwillig, ohne Gewaltanwendung stattfanden. Bis September 2023 wurden von dem 45-Jährigen die Tathandlungen gesetzt. Seine Frau musste sich ebenfalls vor Gericht verantworten. Sie hat nichts dagegen unternommen, obwohl sich das Mädchen ihr bereits im August 2021 anvertraute.
Der 45-Jährige bekannte sich der Blutschande schuldig, er sprach jedoch von lediglich zwei Übergriffen. Die Tochter beschrieb jedoch sehr genau, wo und wie die sexuellen Handlungen stattfanden. "Können Sie sich vorstellen, warum sie (das Opfer, Anm.) es so detailliert erzählt", fragte Richterin Danja Petschniker. "Nein", sagte der Angeklagte. "Ich hätte es nicht zulassen sollen", meinte er. "Ich wollte mich sogar selber anzeigen", meinte er. "Warum haben Sie es nicht gemacht?", fragte die Richterin. Weil die Tochter es verhindert habe, "wir sollen neu anfangen und wieder eine Familie sein". Seine Frau habe seit August 2021 davon gewusst und habe deshalb den Mann mit dem Mädchen, das bald 18 Jahre alt wird, nicht mehr alleine gelassen. Für die Richterin war hier kein Vorsatz erkennbar, deshalb wurde die 37-Jährige freigesprochen.
Der Mann wurde auch wegen Körperverletzung schuldig gesprochen, weil er das Mädchen im Streit am 17. Februar 2024 gestoßen hatte. Nicht verhandelt wurde am Mittwoch der Vorwurf der sexuellen Belästigung. Eine Freundin des Mädchens erstattete Anzeige, weil der 45-Jährige sie immer wieder unsittlich berührt haben soll. Dieser Teil wurde ausgeschieden, weil die Zeugin unentschuldigt dem Verfahren fernblieb.
Aufgeflogen war die Sache über eine Anzeige des Sohnes des Paares, der gerade in Wien in Strafhaft sitzt. Der 17-Jährige erfuhr von einem Bekannten des Vaters von dem inzestuösen Verhältnis. Als seine Schwester ihn im Gefängnis besuchte und er sie danach fragte, berichtete sie von den sexuellen Handlungen.
(APA/Red)