"Derzeit ist lediglich ein Sachverhalt zur Prüfung und allfälligen disziplinären Würdigung bei der Personalabteilung aufliegend", hieß es dazu am Sonntag seitens der Landespolizeidirektion auf APA-Anfrage.
"Derzeit ist lediglich ein Sachverhalt zur Prüfung und allfälligen disziplinären Würdigung bei der Personalabteilung aufliegend", hieß es dazu am Sonntag seitens der Landespolizeidirektion auf APA-Anfrage.
Zuvor hatte der "Kurier" über ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) berichtet, der im Zusammenhang mit einem von einem Dienstfahrzeug der Polizei verursachten Unfall zum Schluss gekommen sei, dass überhaupt nicht in eine Kreuzung eingefahren werden dürfe, wenn von der Haltelinie aus nicht die gesamte Verkehrslage überblickt werden kann. "In der Praxis ist die restriktive Rechtslage durchaus problematisch. Insbesondere in Verbindung mit der jüngeren Rechtsprechung würde nahezu jede Einsatzfahrt ad absurdum geführt werden, da im städtischen Bereich aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse meistens ein vorsichtiges Hineintasten in die Kreuzung notwendig ist", kritisierte ÖAMTC-Verkehrsjurist Matthias Nagler im "Kurier" diese Auslegung.
Von möglichen Geldbußen in Höhe von 1.000 Euro, die verunfallte Wiener Polizeibeamte in Zukunft nach dem Disziplinarrecht ereilen könnten, ist die Rede. "Im Rahmen des Streifendienstes kommt es immer wieder zu Unfällen bei Einsatzfahrten. Lenker von Einsatzfahrzeugen haben natürlich die einschlägigen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (insb. §26 StVO) zu beachten sowie die geltenden Dienstvorschriften bzgl. Lenken von Dienst- und Einsatzfahrzeugen", hieß es dazu seitens der Landespolizeidirektion zu der Problematik. Seit Jahresbeginn bis Ende Juni hätte es in Wien 14 Verkehrsunfälle mit Personenschaden unter Beteiligung eines Dienstfahrzeuges gegeben. Davon betrafen elf Einsatzfahrten, in sechs dieser Fälle kam es beim Einfahren in eine Kreuzung bei Rotlicht zum Crash. Erfasst würden in dem Zusammenhang entsprechend den Vorgaben des Innenministeriums nur solche Verkehrsunfälle, bei denen den Bediensteten ein Selbst- bzw. Teilverschulden anzulasten ist, teilte die Landespolizeidirektion auf APA-Anfrage mit.
Sollte es in dem konkreten Fall, der derzeit zur disziplinarrechtlichen Prüfung in der Personalabteilung liegt, zu einer Disziplinarverfügung kommen, stünden dem Betroffenen Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Dienstbehörde zu, betonte die Landespolizeidirektion. Kritik kommt von der Polizeigewerkschaft. "Aus unserer Sicht gehört jeder Fall einzeln beurteilt. Unter welchen Umständen der Unfall tatsächlich zustande gekommen ist, ob es schon mehrfach solche Vorfälle gegeben hat. Und was uns auch wichtig ist, dass es natürlich österreichweit einigermaßen einheitlich gehandhabt wird und zu keiner Benachteiligung der Kolleginnen und Kollegen in der Landespolizeidirektion Wien kommt", meinte Gerhard Zauner von der Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG) am Samstagabend in der ORF-Sendung "Wien Heute".
(APA/Red)