"Ich hoff, dass ich einen guten Therapieplatz bekomm", sagte er nach der Urteilsverkündung. Er war mit der Entscheidung ebenso einverstanden wie der Staatsanwalt.
"Ich hoff, dass ich einen guten Therapieplatz bekomm", sagte er nach der Urteilsverkündung. Er war mit der Entscheidung ebenso einverstanden wie der Staatsanwalt.
Auf die Frage der vorsitzenden Richterin nach dem Verhältnis zu seiner Mutter meinte der 24-Jährige: "Vielseitig." Die Stimmung "kippt, wenn ich meinen Vater anspreche". Den habe er seit der Trennung der Eltern vor 13 Jahren nicht mehr gesehen. Er selbst sei seit einem Jahr "psychotisch herumgelaufen", habe Stimmen gehört und "Anweisungen bekommen". Bezogen auf die Tat meinte der 24-Jährige: "Ich habe den Stimmen nachgegeben, damit das erledigt ist. Sie (gemeint: die Mutter, Anm.) umbringen, damit ich selber nicht dran komme."
"Er ist brav in die Schule gegangen. Er hat ein künstlerisches Talent. Er ist begabt", sagte die Verteidigerin. Der 24-Jährige habe zuletzt Kunst studiert, seine Werke auch ausgestellt, dann sei es jedoch zu einer "griechischen Tragödie" gekommen: eine genetisch bedingte Disposition in Richtung paranoider Schizophrenie sei infolge des Konsums von Cannabis und Alkohol schlagend geworden. Der an sich krankheitseinsichtige junge Mann begab sich 2021 und 2022 in stationäre Behandlung und bekam Medikamente verschrieben, setzte diese aber auf Betreiben der Mutter ab, wie er dem Gericht schilderte: "Meine Mutter hat mir eingeredet, dass die ungesund sind."
Wie der Staatsanwalt erklärte, hätte der an einer paranoiden Schizophrenie leidende Sohn der 61-Jährigen in deren Wohnung "aus nicht nachvollziehbarem Grund" den Sessel aus Gusseisen gegen Kopf und Oberkörper geschlagen, bis ein Bein abbrach. Danach traktierte der 24-Jährige die Frau auch noch mit einem Hocker. Eine Nachbarin hörte im Stiegenhaus die Hilferufe der Frau und alarmierte die Polizei. Die Wega brach schließlich die Tür auf. "Was wäre passiert, wenn die Polizei nicht gekommen wäre?", wollte die Richterin wissen. "Das will ich mir lieber nicht vorstellen. Was Unüberlegtes", antwortete der 24-Jährige.
Die 61-Jährige erlitt schwerste Kopfverletzungen, einen Bruch der Augenhöhle und des Jochbeins sowie eine Fraktur des Oberkiefers. Sie war als Zeugin geladen, wollte nicht gegen ihren Sohn aussagen, aber Angaben zum angeblichen "Auftraggeber" machen, wobei sie im Großen Schwurgerichtssaal mit einem an einer Schnur baumelnden Voodoo-Kopf herumwachelte. Von einer Einvernahme der Frau wurde Abstand genommen.
Die psychiatrische Sachverständige Sigrun Rossmanith bescheinigte dem Sohn eine schwere und nachhaltige psychische Störung. Er habe sich im Tatzeitpunkt in einem "akut psychotischen Zustand" befunden. Er bekomme jetzt zwar Medikamente, aber sollten diese abgesetzt werden, wäre "innerhalb weniger Wochen" wieder mit "schweren Aggressionsdurchbrüchen" zu rechnen, befürchtete die Expertin. Sie sprach sich daher nach § 21 Absatz 1 StGB für die Unterbringung des Zurechnungsunfähigen in einem forensisch-therapeutischen Zentrum aus. Die Geschworenen kamen dieser Empfehlung einstimmig nach.
(APA/Red)