Der 23-Jährige wurde dabei schwer verletzt. Wie Gerichtssprecher Christoph Zonsics-Kral auf APA-Anfrage mitteilte, wurde als Haftgrund Tatbegehungsgefahr angenommen.
Der 23-Jährige wurde dabei schwer verletzt. Wie Gerichtssprecher Christoph Zonsics-Kral auf APA-Anfrage mitteilte, wurde als Haftgrund Tatbegehungsgefahr angenommen.
Gegen den Polen wird von der Staatsanwaltschaft wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung und vorsätzlicher Gemeingefährdung ermittelt. Der 40-Jährige hatte am Ring brenzlige Überholmanöver gesetzt, wobei er von der Fahrbahn abkam und mit seinem Auto Geleise der Straßenbahn entlangfuhr. Er geriet auch auf Radwege und Fußgängerflächen, wobei laut Polizei einige Passanten erst im letzten Moment ausweichen konnten.
Dessen ungeachtet setzte der Lenker seine Fahrt fort und kollidierte mit einem Pkw, wodurch das Fahrzeug einer 50-Jährigen schwer beschädigt wurde. Die Lenkerin blieb unverletzt. Danach kam es zum Crash mit dem jungen Radfahrer, der weniger glimpflich verlief. Laut einem Alkomat-Test hatte der 40-Jährige im Unfallzeitpunkt 1,44 Promille Alkohol im Blut.
Wie Gerichtssprecher Zonsics-Kral erklärte, äußerte sich der Beschuldigte bei der Haftverhandlung nicht zu den gegen ihn gerichteten Vorwürfen. Die U-Haft ist vorerst bis zum 11. Juli rechtswirksam. Dem 40-Jährigen steht eine Beschwerdemöglichkeit ans Oberlandesgericht (OLG) Wien offen.
(APA/Red)