Der 24-jährige Wiener, welcher sich nach intimem Kontakt mit einer 15-Jährigen seit Mai im US-Bundesstaat Florida in Haft befindet, hat Besuch vom Generalkonsul der österreichischen Botschaft in Washington erhalten.
Dabei konnte eine Verlegung in einen anderen Gefängnistrakt erwirkt werden, bestätigte das Außenministerium einen Bericht der "Kronen Zeitung". Gegen den jungen Mann, der sich mit einvernehmlichem Sex verantwortet, wird wegen Sexualdelikten und Entführung ermittelt.
Der junge Mann hatte die Jugendliche im Internet kennengelernt, sich offenbar verliebt und sie dann in Florida besucht, wobei sie ihm nach Darstellung seiner Mutter im Vorfeld erklärt haben soll, sie sei 19. In Orlando soll es dann zu den Handlungen gekommen, die nun von den US-Behörden untersucht werden. Der 24-Jährige wurde am 28. April festgenommen, seit Mai sitzt er im Brevard County Jail in Haft. Ihm werden laut Akten des Brevard County Jail nach US-Recht unter anderem Entführung, Vergewaltigung und Belästigung vorgeworfen. Nach österreichischer Rechtsordnung würden die Tatbestände womöglich anders beurteilt werden.
Der junge Wiener befinde sich mittlerweile in einem "geräumigeren Trakt", sagte eine Sprecherin des Außenministeriums. Die Verlegung sei auf seinen Wunsch erfolgt, hieß es. Der Beschuldigte wird vom österreichischen Honorarkonsul für den Bezirk Orlando, einem Rechtsanwalt, vertreten. Dieser wollte auf APA-Anfrage keine Stellung zum Stand des Verfahrens beziehen und verwies gegenüber der APA auf das Außenministerium. Dort betonte man am Dienstag, dass man sich weiterhin dafür einsetze, "den Betroffenen bestmöglich zu betreuen".
Die Mutter des Mannes hatte Mitte Juni der "Kronen Zeitung" erzählt, ihr Sohn habe das Mädchen bei einem Online-Computerspiel kennen- und liebengelernt. Die beiden hätten sich monatelang Nachrichten geschrieben, dabei hätte die 15-Jährige behauptet, bereits 19 Jahre alt zu sein. Um seine "große Liebe" zu treffen, sei der 24-Jährige dann nach Florida gereist. Laut seiner Mutter habe er nicht gewusst, dass sie noch minderjährig ist.