Vier Beschwerden gegen den Entscheid der Magistratsabteilung 22, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist, wurden eingereicht und werden dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) vorgelegt.
Vier Beschwerden gegen den Entscheid der Magistratsabteilung 22, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist, wurden eingereicht und werden dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) vorgelegt.
Das BVwG muss nun über die Rechtmäßigkeit des Bescheids entscheiden. Die der APA vorliegenden Beschwerden stammen von der auf Umweltrecht spezialisierten Anwaltskanzlei List im Auftrag von Anrainerinnen und Anrainern aus den Bezirken Döbling und Floridsdorf, dem "Verein Projektwerkstatt Umwelt und Soziales (VIRUS)" sowie der Umweltorganisation "Alliance For Nature". Die Wiener Umweltanwaltschaft bestätigte gegenüber der APA ebenfalls die Einbringung eines Rechtsmittels. Die MA 22 wollte sich nicht zur Herkunft der Beschwerden äußern.
Die Naturschützer und die Umweltanwaltschaft argumentieren unter anderem damit, dass eine entsprechende EU-Richtlinie bereits seit 2011 UVP-Verfahren für Seilbahnen vorschreibt. Demnach müssten Seilbahnen generell eine Umweltverträglichkeitsprüfung vor dem Bau durchlaufen. Österreich habe die Richtlinie bisher nur lediglich nicht umgesetzt. "Es gibt deswegen auch ein Vertragsverletzungsverfahren, weil Österreich bisher nur UVPs für Gletscherseilbahnen durchführte", sagte Rechtsanwältin Fiona List-Faymann, die die Bürgerinitiative "Schützt den Wienerwald - Stopp Seilbahn auf den Kahlenberg" vertritt, bereits im April 2023 der APA. Zwar entspreche das auf Basis der EU-Richtlinie novellierte österreichische UVP-Gesetz noch nicht den europäischen Vorgaben, jedoch sei eine entsprechende UVP-Pflicht klar herauszulesen. Auch Norbert Hörmayer von der Wiener Umweltanwaltschaft schlug am Dienstag in die gleiche Kerbe. "Die Übergangsbestimmung des UVP-Gesetz widerspricht aus unserer Sicht dem EU-Recht", sagte Hörmayer am Dienstagvormittag. Bisher gebe es zu dieser Frage jedoch wenig Judikatur. "Wir wollen darum eine saubere Lösung und rechtliche Klarheit für die Zukunft", so Hörmayer.
Projektentwickler Hannes Dejaco, Geschäftsführer der "Genial Tourismus- und Projektentwicklung GmbH" zeigte sich am Dienstag dennoch gelassen. "Mit derartigen Beschwerden muss bei einem solchen Verfahren immer gerechnet werden", so Dejaco in einem Statement. "Wir sind zuversichtlich, dass das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung der Stadt Wien bestätigen wird."
(APA/Red)