Ein 54-jähriger Geschäftsmann und seine zwei Söhne, 22 und 25 Jahre alt, wurden nach der Schießerei mit mehreren Verletzten wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen.
Ein 54-jähriger Geschäftsmann und seine zwei Söhne, 22 und 25 Jahre alt, wurden nach der Schießerei mit mehreren Verletzten wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen.
Der 22-jährige Sohn bekam sieben Jahre, der Vater fünf Jahre und der 25-jährige Sohn drei Jahre auf Bewährung verurteilt. Von den drei Jahren bekam der bisher Unbescholtene zwei Jahre unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Der dritte, nur am Rande beteiligte 29-jährige Sohn erhielt wegen Raufhandels fünf Monate bedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Verteidiger baten um Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.
Die zu der Schießerei gerufenen Polizei war zunächst von einem Terror-Anschlag ausgegangen, weil mehrere angeschossene Männer in Blutlachen auf der Fahrbahn lagen. Die Angeklagten hatten im Zug einer so genannten Aussprache vier Männer einer gegnerischen Familie mit zwei Schusswaffen und einem Messer niedergestreckt. Drei gegnerische Männer wurden lebensgefährlich verletzt. Ein vom jüngsten Angeklagten abgefeuertes Projektil verfehlte um einen Zentimeter die Hauptschlagader eines 28-Jährigen, danach schoss der Vater des 22-Jährigen dem Angeschossenen noch in den Oberschenkel und in den linken Oberarm, als dieser Haken schlagend flüchten wollte.
(APA/Red)