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Urteile in Prozess um jugendliche Schutzgelderpresser in Wien

21-06-2024, 11:27

Am Freitag endete vor dem Wiener Landesgericht der Prozess gegen eine Jugendbande, die im September 2023 für Brandanschläge auf ein Mobiltelefongeschäft in Meidling und weitere Delikte, darunter Schutzgelderpressungen, verantwortlich sein soll. Die Hauptangeklagten erhielten unbedingte Haftstrafen von vier beziehungsweise fünf Jahren.

Seit Mitte Mai mussten sich insgesamt zehn junge Männer im Alter von 14 bis 21 Jahren einem Schöffensenat am Wiener Landesgericht stellen. Sechs davon waren bis zum Schluss in Untersuchungshaft, einer erschien nicht zur Verhandlung.

Prozess um jugendliche Schutzgelderpresser

Zwei 16-Jährige erhielten jeweils ein und zwei Jahre Haft ohne Bewährung, ein 21-Jähriger wurde zu zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Ein anderer 16-Jähriger und ein 15-Jähriger bekamen teilbedingte Haftstrafen: Der Ältere zwei Jahre mit acht Monaten ohne Bewährung, der 15-Jährige 18 Monate mit sechs Monaten ohne Bewährung. Zwei andere 15-Jährige erhielten vier bzw. 15 Monate auf Bewährung.

Den Angeklagten wurde unter anderem vorgeworfen, Brandstiftung, schwere Erpressung, versuchte schwere absichtliche Körperverletzung, mehrfache schwere Körperverletzung, schwere Sachbeschädigung, Bildung einer kriminellen Organisation und Bildung eines verbrecherischen Komplotts begangen zu haben. Des Weiteren wurden ihnen schwerer Raub, räuberischer Diebstahl und schwerer Diebstahl zur Last gelegt, wobei sie bei den Raubüberfällen Macheten und Messer als Waffen einsetzten.

Handyshop-Betreiber von Jugendlichen erpresst

Der 17-Jährige hatte in Tschechien verbotene Kugelbomben gekauft. Mit einem Komplizen soll er damit in seinem Kinderzimmer und später in den Räumlichkeiten einer Moschee hantiert und zu Hause einen 2,3 Kilogramm schweren Sprengsatz gebaut haben. In der Moschee wurde laut Anklage auch ein Drohbrief gegen den Handyshop-Betreiber verfasst, wobei dem Schreiben eine Patrone beigelegt war, die zu einem AK-47-Sturmgewehr passte. Seit 8. September 2023 hatten die Angeklagten den Handyshop-Besitzer in der Steinbauergasse terrorisiert, indem sie zunächst die Fassade des Geschäfts mit drei Böllern sprengten. Ein Schaden von weit mehr als 5.000 Euro war die Folge, die Fenster in angrenzenden Gebäuden gingen kaputt.

Weil der Geschäftsinhaber, der der Bande 25.000 Euro bezahlen sollte, auf deren Forderung nicht einging, wurde am 19. September 2023 ein Molotowcocktail in das Geschäft geschmissen. Die von einer Überwachungskamera aufgezeichneten Szenen zeigten, wie ein maskierter Jugendlicher die Brandflasche durch die geöffnete Eingangstür ins Innere des Geschäfts schmeißt, in dem sich der Geschäftsinhaber und seine Frau aufhalten. Als die Flasche am Boden barst und eine Stichflamme in die Höhe schoss, lief die Frau panisch aus dem Geschäft, während ihr Mann mit einem Feuerlöscher die Flammen eindämmte. Zwischenzeitlich hatten vier Angeklagte einen Raubüberfall auf das Handy-Geschäft verübt, wobei drei maskiert auftraten. Das Geschäft wurde demoliert und regelrecht kurz und klein geschlagen, was ebenfalls von der Überwachungskamera festgehalten wurde.

(APA/Red)

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