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Haftstrafe nach Hammer-Attacke auf Nachbarn

18-06-2024, 15:02

Ein 34-jähriger Wiener wurde von einem Nachbarn mit einem Hammer attackiert und dabei am Kopf, der Schulter und am Rücken verletzt, nachdem er Geräusche an seiner Tür wahrgenommen und geöffnet hatte. Der Angriff fand am 18. April 2024 in Floridsdorf statt. Trotz der Verletzungen konnte der Wiener tödliche Schläge abwehren. Der Fall wurde am Dienstag am Landesgericht behandelt.

Beim Landesgericht erhielt ein 41-Jähriger aufgrund von Straftaten in volltrunkenem Zustand (§ 287 StGB) eine endgültige Verurteilung zu zwölf Monaten Gefängnis, wovon er zwei Monate ohne Bewährung verbüßen musste. Nach dem Gerichtsprozess wurde der Beschuldigte sofort freigelassen, da er die Zeit der unbedingten Haft schon in Untersuchungshaft verbracht hatte.

Staatsanwältin: Hammer-Attacke ohne Grund

Die Staatsanwältin beschuldigte den 41 Jahre alten Mann, seinen Nachbarn ohne jeglichen Grund angegriffen zu haben. Nachdem sie sich im Keller kurz und ohne Gewalt begegnet waren, klopfte der Beschuldigte an dessen Wohnungstür. Als der 34-Jährige, der eine Lieferung von Möbeln erwartete, die Tür öffnete, versuchte der Angeklagte, ihm mit einem Hammer Schläge versetzend, die Tür einzuwerfen und brachte sie schließlich beide zu Fall. Nach einer kurzen physischen Konfrontation gelang es dem Opfer, in den Innenhof zu entkommen. Von dort aus sah er, wie der Angreifer mit einem spitzen Gegenstand in seine Wohnung einbrach und sowohl eine Brille als auch Blumentöpfe zerstörte.

Angeklagter: Drogen Grund für Hammer-Attacke

Der Beschuldigte erklärte, er sei durch Speed beeinflusst gewesen und drei Tage lang ohne Schlaf. Er behauptete, mit einem Hammer angegriffen worden zu sein, konnte die Schläge jedoch abwehren, und der 34-Jährige habe sich "mit Schwung selber getroffen". Direkt nach seiner Verhaftung schrieb er die Tat "der Schlange in meinem Kopf" zu: "Es war die Schlange. Ich habe halluziniert."

Gutachten bestätigt Drogeneinfluss bei Hammer-Attacke auf Wiener

Einem psychiatrischen Gutachten zufolge war der Angeklagte aufgrund des konsumierten Rauschmittels im Tatzeitpunkt zweifelsfrei im Zustand einer vollen Berauschung. Daher wurde ihm die inkriminierte Tat nicht als absichtliche schwere Körperverletzung zugerechnet. Das Opfer hatte mehrere Rissquetschwunden, Prellungen und Abschürfungen erlitten. "Wenn ich nicht die Hände oben gehabt hätte, wär mehr passiert", meinte der Zeuge, der vom Gericht für die Verletzungen 1.680 Euro und 100 Euro für Blumentopf und Brille zugesprochen bekam.

(APA/red)

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