logo



[email protected]

Nach Drogentod von 16-Jähriger in Wien: 54-Jähriger wegen Missbrauchs angeklagt

18-06-2024, 12:58

Ein 54 Jahre alter Mann steht am 27. Juni vor dem Landesgericht, da er des sexuellen Missbrauchs einer schutzlosen Person (§ 205 StGB) beschuldigt wird. Es

Dem 54-Jährigen wird ihm zur Last gelegt, im letzten Dezember eine 16-Jährige, die unter dem Einfluss von Drogen stand, in eine Wohnung in Rudolfsheim-Fünfhaus gebracht zu haben. In dieser Wohnung soll er ihren beeinträchtigten Zustand ausgenutzt und wiederholt sexuelle Handlungen mit ihr durchgeführt haben. Am 10. Dezember wurde das Mädchen tot in der besagten Wohnung gefunden.

Staatsanwaltschaft: 54-Jähriger hat 16-Jährige nicht unter Drogen gesetzt

Wie sich bei den polizeilichen Ermittlungen herausstellte, war die 16-Jährige infolge ihres Drogen-Konsums gestorben. Dem 54-Jährigen konnte im Zusammenhang mit dem Ableben des Mädchens nicht nachgewiesen werden, dass er dafür kausal verantwortlich bzw. mitverantwortlich war. "Er hat sie nicht unter Drogen gesetzt", sagte Nina Bussek, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, auf APA-Anfrage. Zuerst hatte die "Kurier" (Dienstag-Ausgabe) über die Anklage-Erhebung berichtet.

54-Jährigem droht lange Haftstrafe wegen Missbrauchs

Der gebürtige Rumäne hatte die 16-Jährige wenige Tage zuvor am Margaretengürtel kennengelernt, als sich diese Suchtmittel besorgte. Er sprach sie an und plauderte mit ihr. Als er sie am 9. Dezember am Westbahnhof wieder traf, erkannte er sie gleich und nahm sie in weiterer Folge mit in die Wohnung, in der er gemeinsam mit zwei anderen Personen gemeldet war. Dort dürften die beiden in seinem Zimmer weiter Drogen genommen haben. Als das Mädchen in einen Dämmerzustand verfiel, soll er mit ihr mehrfach den Geschlechtsverkehr vollzogen haben. Als der Mann am folgenden Morgen erwachte, gab die 16-Jährige keine Lebenszeichen mehr von sich. Er alarmierte die Polizei. Für das Mädchen kam jede Hilfe zu spät. In seiner polizeilichen Einvernahme gab der Mann an, zu den sexuellen Handlungen wäre es einvernehmlich gekommen. Im Fall einer anklagekonformen Verurteilung droht dem 54-Jährigen eine Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahren.

(APA/Red)

Nachrichtenquelle


© 2017-2024 wienpress.at [email protected]