Grillen am Balkon ist bei den Österreichern sehr beliebt, birgt aber spezifische Gefahren. Auch rechtliche Einschränkungen müssen beachten werden.
Die Gefahren des Grillens werden meist unterschätzt: Pro Jahr verletzen sich rund 700 Personen beim Grillen so schwer, dass sie ins Krankenhaus müssen. Beim Balkon-Barbecue sind besondere Regeln zu beachten. Eine KFV-Studie beleuchtet Verhalten, Erfahrungen und die rechtliche Seite rund ums Grillen am Balkon.
700 Personen jährlich wegen Grill-Unfällen im Spital
Ob auf öffentlichen Grillplätzen, im eigenen Garten oder am Balkon: Grillen ist vor allem an heißen Tagen beliebt, aber nicht ohne Risiken. Laut der KFV-Unfalldatenbank IDB-Austria verletzen sich dabei etwa 700 Personen in Österreich so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Rund 13 Prozent davon sind Kinder. Die häufigsten Verletzungsarten sind Verbrennungen (50 Prozent), gefolgt von Schnittwunden (30 Prozent) und Knochenbrüchen durch Stürze über Griller und Zubehör (16 Prozent).
"Die Gefahren werden beim Grillen oft unterschätzt. Diese Nachlässigkeit kann in Sekundenschnelle zu fatalen Folgen führen. Grillen ist kein Kinderspiel, die Kenntnis der Naturgesetze und Gesetze muss zur Grundausstattung aller Grillbegeisterten gehören", warnt Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Eigentumsschutz und Recht und Normen im KFV.
Diese Gefahren lauern beim Grillen am Balkon
Grillen auf Balkonen birgt spezifische Gefahren: Funkenflug auf brennbare Materialien rundum und Feuerübergriff auf die Gebäudestruktur. Grillen auf engem Raum ist dennoch beliebt. Eine aktuelle KFV-Befragung unter mehr als 700 Bewohnern von Mehrparteienhäusern in Österreich hat ergeben, dass 60 Prozent der Befragten auf privaten Außenflächen grillen. Favorit auf dem Balkon ist der Elektrogrill (43 Prozent), knapp gefolgt von Holzkohle- (38 Prozent) und Gasgrills (32 Prozent). Die Grillmeister am Balkon sind mehrheitlich männlich (66 Prozent).
84 Prozent der grillenden Balkonbenutzer ergreifen mindestens eine Sicherheitsmaßnahme, meist werden Schutzhandschuhe getragen. Weitere wichtige Vorkehrungen werden jedoch oft vernachlässigt: Nur knapp die Hälfte (47 Prozent) hält beim Grillen einen Eimer Wasser, gar nur ein Drittel (31 Prozent) einen Feuerlöscher parat. Ein nicht unerheblicher Anteil der Befragten hatte bereits einen Unfall beim Grillen am Balkon erlebt: 4 Prozent berichteten von Brandereignissen, 23 Prozent von Verletzungen und 12 Prozent von Sachschäden. Die häufigsten Unfallursachen beim Grillen am Balkon waren Fettbrände, Funkenflug und umgekippte Grills.
Grillen am Balkon – ist das überhaupt erlaubt?
Ein Fünftel der befragten Barbecue-Fans weiß über die rechtliche Situation beim Grillen am Balkon nicht ausreichend Bescheid. Kaltenegger klärt auf: "Das Grillen auf Außenflächen von Wohnungen ist in Österreich grundsätzlich erlaubt, unterliegt aber bestimmten Einschränkungen wie etwa dem Schutz vor starkem Rauch oder Lärm. Mietern haben grundsätzlich das Recht, in angemessenem Ausmaß zu grillen, sollten allerdings zuvor einen Blick in die Hausordnung und den Mietvertrag werfen."
Bestimmte Sonderregelungen in Sachen Art, Ort und Zeit der erlaubten Grillaktivitäten können dort festgelegt sein. Die Missachtung von Regeln kann zu Konsequenzen, etwa zur Kündigung des Mietvertrags, führen. Die geltenden Bestimmungen variieren auch in den einzelnen Ländern und Gemeinden: "In einigen Regionen Österreichs - etwa in Linz und Innsbruck - ist das Grillen mit offenem Feuer auf Balkonen nicht gestattet. Auf Wiener Balkonen ist Grillen mit Holzkohle-, Elektro- und Gasgrills grundsätzlich erlaubt, sofern von Hausordnung oder Mietvertrag kein Veto kommt."
Sicheres Grillvergnügen: Die wichtigsten Tipps
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Sicherer Grillplatz: Der Grill soll stabil auf feuerfestem Untergrund im Outdoorbereich stehen, einen Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien einhalten und auch die Windrichtung beachten – zur Vermeidung von Funkenflug und starker Rauchentwicklung.
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Geeignete Anzündhilfen: Nutzen Sie nur handelsübliche feste Anzündhilfen wie z. B. Anzündwürfel. Niemals brennbare Flüssigkeiten verwenden! Bei Kontakt von Benzin oder Spiritus mit Feuer kann es zu lebensgefährlichen meterhohen Stichflammen kommen!
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Gasflaschen von Gasgrills: Immer stabil und außerhalb des Hitzebereichs aufstellen!
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Immer im Blick: Das Grillgut stets im Auge behalten! Besondere Vorsicht bei offenem Feuer und Wind: Ein Windstoß kann zu unerwarteter Ausbreitung der Flammen führen.
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Vorsicht, Fettbrand: Kein Öl ins Feuer gießen – oder tropfen lassen! Löschen Sie brennendes Fett mit einem speziellen Fettbrandfeuerlöscher (Klasse F) oder mit Sand. Fettbrände niemals mit Wasser löschen – es kommt dabei zu Fettexplosionen!
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Beaufsichtigung von Kindern und Haustieren: Achten Sie darauf, dass Kinder beim Grillen unter ständiger Aufsicht stehen. Erklären Sie, dass der Grillbereich kein Spielplatz ist! Auch Haustiere sollten in sicherem Abstand gehalten werden.
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Bereithalten von Sicherheitsausrüstung: Stellen Sie immer einen Eimer Wasser, Sand oder einen Feuerlöscher in Griffnähe bereit und nutzen Sie hitzebeständige Handschuhe.
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Erste Hilfe bei Verbrennungen: Brandwunden sollten mit lauwarmem Wasser gekühlt und danach steril abgedeckt werden. Bei größeren Verbrennungen sofort den Notarzt rufen! Auch bei kleineren Brandwunden ist ein Arztbesuch ratsam, besonders wenn Kinder betroffen sind.
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Löschen der Glut: Die verbleibende Glut immer gründlich mit Wasser fluten!
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Vollständige Abkühlung: Abgelöschtes Brennmaterial unter Aufsicht vollständig abkühlen!
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Sichere Entsorgung: Gelöschte Glut gehört in verschließbare Metalleimer – niemals in Kunststofftonnen oder Behälter mit brennbarem Inhalt!