Nur rund 30 der insgesamt 1.502 Wiener Wahllokale sind bei dieser Wahl noch nicht barrierefrei erreichbar. Die Wahllokale sind mit barrierefrei benutzbaren Wahlzellen ausgestattet.
Nur rund 30 der insgesamt 1.502 Wiener Wahllokale sind bei dieser Wahl noch nicht barrierefrei erreichbar. Die Wahllokale sind mit barrierefrei benutzbaren Wahlzellen ausgestattet.
Um diese Verbesserung zu ermöglichen, mussten einige Wahllokale verlegt werden. Bitte prüfen Sie deshalb rechtzeitig die Adresse Ihres zuständigen Wahllokals. Die Adresse finden Sie in der "Amtlichen Wahlinformation” oder im Internet unter [www.wien.gv.at/wahlen] (http://www.wien.gv.at/wahlen). Den Standort Ihres zuständigen Wahllokals oder Standorte barrierefrei erreichbarer Wahllokale können Sie auch telefonisch beim Stadtservice unter Tel.: 01/4000-4001 in Erfahrung bringen.
Barrierefrei erreichbar bedeutet:
Eine barrierefrei benutzbare Wahlzelle ist breiter als eine "normale" Wahlzelle, hat eine unterfahrbare Schreibfläche und kann somit von Rollstuhlfahrer*innen bequem benutzt werden.
Wer am Wahltag nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, hat mit einer Wahlkarte mehrere Möglichkeiten, die Stimme abzugeben. Wichtig: Die Wahlkarte muss dafür beim zuständigen Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes beantragt werden.
Mit einer Wahlkarte kann zum Beispiel in einem beliebigen Wahllokal in ganz Österreich gewählt werden.
Speziell für Menschen mit mangelnder Mobilität gibt es mit einer Wahlkarte wieder die Möglichkeit, von einer mobilen Wahlkommission besucht zu werden. Ein Besuch durch die mobile Wahlkommission kann gemeinsam mit dem Wahlkartenantrag oder auch noch danach im zuständigen Wahlreferat beantragt werden.
Als weitere Möglichkeit der Stimmabgabe mit einer Wahlkarte steht auch die Briefwahl zur Verfügung. Die für die Briefwahl verwendete und unterschriebene Wahlkarte muss spätestens am Wahltag, dem 9. Juni 2024, 17 Uhr, per Post, per Bot*in oder durch persönliche Abgabe bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie kann auch am Wahltag in jedem Wahllokal in ganz Österreich während der Öffnungszeiten und bei jeder Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegeben werden.
Nicht vergessen: Bitte bestätigen Sie bei der Briefwahl mit Ihrer Unterschrift auf der Wahlkarte, dass Sie den amtlichen Stimmzettel selbst, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben.
Wahlberechtigte Personen, die ihre Wahlkarte persönlich im zuständigen Wahlreferat beantragen, können auf Wunsch auch gleich vor Ort per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Für die Stimmabgabe stehen vor Ort abgeschirmte Bereiche zur Verfügung.
Für blinde und sehbehinderte Personen stehen als Ausfüllhilfe für den Stimmzettel in jedem Wiener Wahllokal Stimmzettel-Schablonen zur Verfügung. Wer an der Briefwahl teilnehmen möchte, kann eine Wahlkarten- und Stimmzettel-Schablone gleich mit dem Wahlkartenantrag anfordern. Die Wahlkarten- und Stimmzettel-Schablonen kann bei Bedarf auch nachträglich beim zuständigen [Wahlreferat] (https://www.wien.gv.at/politik/wahlen/eu/2024/wahlreferat.html) angefordert werden. Blinde und sehbehinderte Personen können natürlich einen Rehabilitations- oder Blindenführhund bis in die Wahlzelle mitnehmen.
Für gehörlose Personen wurden fünf Videos in österreichischer Gebärdensprache gestaltet. Die Videos können unter abgerufen werden.
Für Menschen mit Lernschwierigkeiten wurde eine "Leicht Lesen"-Version der "Kleinen Wiener Wahlhilfe" gestaltet. Sie ist ebenfalls unter abrufbar.
Informationen zur Beantragung einer Wahlkarte, zur Briefwahl, über die Beantragung einer mobilen Wahlkommission sowie alle weiteren Informationen zur Europawahl 2024 sind online unter wien.gv.at/wahlen abrufbar. Darüber hinaus steht das Stadtservice unter der Telefonnummer 01/4000-4001 gerne für Auskünfte zur Verfügung.
(Red)