Der Oberste Gerichtshof sieht die Behauptungen in einem Folder des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) über "Fiakerfakten" in Wien als unzulässig an.
Das Höchstgericht bestätigte damit eine Entscheidung des Handelsgerichts Wien, wie in einer Aussendung eines Wiener Fiakerunternehmens berichtet wurde. In dem Folder war behauptet worden, dass in Wien "aufgrund der Hitze immer wieder Fiakerpferde kollabieren" und es zu Unfällen mit tödlichen Folgen für Menschen käme.
"Solche Unfälle haben sich in den letzten zwei Jahrzehnten in Wien nicht ereignet", hieß es in einer Aussendung des Unternehmens. Die ehrenrührige Behauptung sei geschäftsschädigend für die Wiener Fiaker, wurde mitgeteilt. Auch die Behauptung, dass Pferde durch Hitze kollabieren würden oder abgemagert wären, sind laut dem OGH-Urteil unzulässig.
Der Folder war auf der Website des Vereins publiziert worden. Der Kutschenunternehmer zog daraufhin vor Gericht. Das Handelsgericht Wien gab dann im vergangenen September jedoch dem Kläger recht. Die Tierschützer gingen im Anschluss beim Obersten Gerichtshof in Berufung.
"Das Urteil des Obersten Gerichtshofs ist ein wichtiges Signal gegen vorsätzlich verbreitete Fake News", wurde der Anwalt des Unternehmens, Nikolaus Rast, in der Aussendung zitiert. Unter dem Mantel des vermeintlichen Tierschutzes werde seit Jahren eine Hetzjagd auf Traditionsunternehmen betrieben, so Rast. Die engmaschigen Kontrollen der Behörden bezeugten jedoch, dass es den Pferden in Wien "sehr gut" gehe.