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Haftstrafe für Bankomaten-Manipulation

30-04-2024, 15:25

Ein 34 Jahre alter Mann, der von Februar 2016 bis September 2023 in Wien zahlreiche Geldautomaten manipulierte, wurde am Dienstag vom Landesgericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

Der Mann, der mittels Cash Trapping seinen Lebensunterhalt bestritt, wurde vom Landesgericht Wien wegen schweren gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls sowie schwerer Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Nach Absprache mit seinem Anwalt Philipp Winkler akzeptierte der in der Ukraine geborene Mann die Strafe. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

Bankomaten hielten nach Manipulation Geldscheine zurück

Beim Cash Trapping wird der Geldausgabeschacht von Bankomaten so präpariert, dass die Banknoten beim Geldabheben im Ausgabeschacht hängen bleiben. Der Bankkunde bemerkt davon in der Regel nichts, sondern nimmt an, dass der Automat defekt ist. Der Angeklagte hatte in den Geldausgabeschlitzen jeweils eine Aluleiste samt Klebestreifen oder eine manipulierte Blende angebracht. Die dadurch zurückbehaltenen Geldscheine eignete er sich dann an, sobald die Luft rein war, indem er die Aluleiste bzw. die Blende wieder entfernte. Er wurde dabei jedoch von Überwachungskameras gefilmt. Somit konnten ihm 92 Cash-Trapping-Fakten nachgewiesen werden. Der genaue Schaden ließ sich nicht mehr klären, er machte jedenfalls mehrere 10.000 Euro aus.

Auch Geldausgabefächer von Bankomaten aufgepresst

Ende 2022 variierte der 34-Jährige seine Masche, indem er die Kartenleser der Bankomaten mit Papier blockierte, die Blenden der Geldausgabefächer aufpresste, Haube und Schild der Geräte beschädigte und so an Bares gelangte. Drei derartige Fälle mit einem Schaden von weiteren 12.000 Euro kreidete ihm die Staatsanwaltschaft an. Der Angeklagte war umfassend geständig. Er erklärte, er habe über kein Einkommen und keine feste Bleibe verfügt. Der Ukrainer wies mehrere Vorstrafen auf, darunter eine in Tschechien, wobei dieser Verurteilung ebenfalls Diebstähle zugrunde lagen. Das getrübte Vorleben wirkte sich bei der Strafbemessung entsprechend erschwerend aus.

(APA/Red)

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