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43-Jähriger nach Gewaltexzess gegen Ehefrau in Maßnahmenvollzug eingewiesen

29-04-2024, 16:39

Ein Leidensweg, den eine 39-jährige Frau letzten Sommer in ihrer Wohnung in Wien-Brigittenau durchmachte, wurde am Montag vor einem Geschworenengericht im Grauen Haus verhandelt.

Ihr früherer Partner ist am Montag gemäß § 21 Absatz 1 StGB in eine forensisch-therapeutische Einrichtung eingewiesen worden. Er hatte die Frau "zu Brei geschlagen", wie der Gerichtsmediziner Christian Reiter während der Verhandlung darlegte. Die Einweisung in den Maßnahmenvollzug ist schon rechtskräftig.

Gerichtsmediziner ortete "Gewaltexzess"

Laut Reiter handelte es sich um einen "Gewaltexzess, wie man ihn in diesem Ausmaß ganz selten sieht": Nachbarn hatten am Morgen des 27. Juli die Polizei alarmiert, weil sie sich Sorgen um die 39-Jährige machten, nachdem ihr Lebensgefährte eine - bereits tote - Ratte und blutige Kleidung aus dem Fenster auf den Gehsteig geschmissen hatte. Beamte fanden die schwer verletzte Frau im Badezimmer, die umgehend in ein Spital gebracht wurde. Wie sich herausstellte, waren ihr Serienrippenbrüche und schwerste Kopfverletzungen mit Blutungen zwischen den Hirnhäuten zugefügt worden. Ihre Brusthöhle war infolge der Verletzungen bereits mit Luft gefüllt.

43-Jähriger wegen Schizophrenie zurechnungsunfähig

Staatsanwältin Ursula Schrall-Kropiunig hätte dem 43-Jährigen versuchten Mord vorgeworfen, wäre ein von ihr während der Ermittlungsverfahren eingeholtes psychiatrisches Gutachten nicht zum Schluss gekommen, dass der Mann infolge einer Schizophrenie zurechnungsunfähig und damit nicht schuldfähig ist. Folglich verlangte die Staatsanwältin die Unterbringung des laut Gutachten gefährlichen Mannes in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Seinen eigenen Angaben zufolge hatte er erstmals 2018 das Auftreten psychischer Probleme bemerkt. Dessen ungeachtet konsumierte er weiter Cannabis. "Um gut einschlafen zu können", wie er den Geschworenen erläuterte.

Mann randalierte in Kaffeehaus und wurde in psychatrisches Krankenhaus eingewiesen

Das Kiffen wirkte sich allerdings negativ auf seinen Krankheitsverlauf aus. Mehrfach wurde der Mann stationär aufgenommen, zuletzt im Juni 2023 und dann kurz vor dem brutalen Übergriff auf seine Freundin, mit der er 2022 zusammengekommen war. Im Juni brachte ihn die Polizei in ein psychiatrisches Krankenhaus, nachdem er in einem Kaffeehaus randaliert hatte. Wenige Wochen später fügte er dann seiner Partnerin Schnitte an den Unterarmen zu, angeblich deshalb, weil er "Fliegen füttern" wollte. Wie die 39-Jährige dazu später der Polizei und in ihrer kontradiktorischen Einvernahme auch der Staatsanwaltschaft berichtete, sei ihr Freund immer "irrationaler" geworden und habe unter anderem behauptet, er sei Gott und könne die Zeit zurückdrehen.

43-Jähriger verletzte nach Entlassung Frau schwer

Nur kurze Zeit, nachdem er am 26. Juli aus einer psychiatrischen Abteilung entlassen wurde, ging er dann zu Hause mit unfassbarer Gewalt auf seine Partnerin los. Ausschlaggebend war, dass er sie offenbar verdächtigte, eine Affäre mit einem anderen Mann zu haben. Unter anderem prügelte er mit einem Ladekabel auf die 39-Jährige ein - der Gerichtsmediziner sprach anhand der dokumentierten Verletzungsspuren von "Auspeitschen". Dabei drosch er ihr mit dem Kabel auch in die linke Augenregion. "Die Pupille ist eingerissen, die Augenlinse wurde beschädigt", berichtete Reiter. Das habe zu einer "nachhaltigen Schädigung des Sehvermögens" geführt. Die 39-Jährige kann auf dem linken Auge seither nur mehr hell von dunkel unterscheiden. Darüber hinaus hatte der Mann sie auch mit einem Drosselwerkzeug gewürgt, wie entsprechende Spuren am Hals zeigten, und mit Fäusten und Füßen auf sie eingeschlagen und eingetreten.

Er könne sich an die inkriminierten Tathandlungen nicht mehr erinnern, gab der 43-Jährige zu Protokoll. Auf die Frage, ob und wie oft er mit seiner Ex-Partnerin gestritten habe, meinte er: "Von Zeit zu Zeit." Nachbarn berichteten allerdings dem Gericht, dass es in der Wohnung des Paares täglich zu lautstarken Auseinandersetzungen gekommen sei.

(APA/Red)

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