Im Rahmen des Betrugsverfahrens bezüglich der "Alt-Wien"-Kindergärten wurden am Mittwoch vier nicht rechtskräftige Urteile gefällt.
Die erwachsenen Kinder des erstangeklagten ehemaligen Gründers und Leiters der "Alt Wien"-Kindergärten wurden am Landesgericht Wien freigesprochen. Verteidiger Lukas Kollmann bestätigte der APA am darauffolgenden Donnerstag einen Bericht aus dem Internet der "Kronen Zeitung".
Dem Hauptangeklagten wird zur Last gelegt, zwischen 2009 und 2016 unrechtmäßig Subventionen der Stadt Wien in der Summe von 36 Millionen Euro erhalten zu haben. Es wurde behauptet, dass seine drei Töchter und sein Sohn Gelder annahmen oder sich beschenken ließen, wobei sie um deren kriminelle Herkunft gewusst hätten. Kollmann verteidigte jedoch die Position, dass die Mitbeschuldigten zu keinem Zeitpunkt über die strafbaren Aktivitäten ihres Vaters im Bilde waren.
"Für Geldwäsche müsste man wissen, dass die Mittel aus einer Straftat stammen. Und das wussten sie nicht", so der Rechtsanwalt. Der Schöffensensat sprach sie darum nicht rechtskräftig vom Vorwurf der Geldwäsche frei. "Meine Mandanten sind erleichtert, dieses Verfahren endlich abgeschlossen zu haben", äußerte Kollmann gegenüber der APA. Währenddessen wird das Verfahren gegen den zuerst angeklagten Vater, der seine Schuld nicht eingesteht, und eine andere Angeklagte fortgesetzt.