Die Verfahrensdauer in Strafverfahren war im Jahr 2022 deutlich niedriger als in den Jahren zuvor. Im Durchschnitt dauerte ein Verfahren einem am Mittwoch im Ministerrat behandeltem Sicherheitsbericht zufolge bei bezirksgerichtlicher Zuständigkeit 3,9 Monate, bei landesgerichtlicher Zuständigkeit 3,7 Monate.
Die Verfahrensdauer in Strafverfahren ist 2022 gegenüber den "Corona-Jahren" stark gesunken. Aber auch gegenüber der Zeit davor verstrich zwischen Beginn eines Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft und Beendigung des eventuell folgenden Hauptverfahrens weniger Zeit, zeigt der Sicherheitsbericht.
Für die Auswertung wurden die Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft und das Hauptverfahren bei Gericht separat herangezogen. Außerdem wurde daraus eine Gesamt-Verfahrensdauer berechnet (wobei viele Ermittlungsverfahren allerdings gar nicht vor Gericht kommen, etwa weil sie eingestellt werden). Betrachtet wurden dabei ausschließlich Verfahren mit bekannten Tätern, nicht einberechnet wurden jene, die von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geführt werden. Begründet wird letzteres mit deren "besonderer Struktur", aufgrund derer sie nicht in Beziehung zu den anderen Verfahren gebracht werden könne. WKStA-Verfahren sind oft besonders umfangreich und müssen oft auch von Oberbehörden genehmigt werden.
Die durchschnittliche Gesamtdauer der Strafverfahren lag bei bezirksgerichtlicher Zuständigkeit 2013 noch bei 5,6 Monaten, um bis 2019 auf 4,3 Monate zu sinken. Im ersten Corona-Jahr 2020 folgte ein Anstieg auf 5,5 Monate, 2021 sogar auf sechs Monate. 2022 ging sie dann auf 3,9 Monate zurück. Bei landesgerichtlicher Zuständigkeit waren die Ausschläge nicht so stark. 2013 lag die Dauer bei 3,9 Monaten, anschließend pendelte sie bis 2019 zwischen 3,8 und 4,2 Monaten. 2020 folgte ein Anstieg auf 4,3 Monate, bis 2022 dann wieder ein Rückgang auf 3,7 Monate.
2022 wurden (ohne abgebrochene Verfahren) demnach rund 80 Prozent der in die bezirksgerichtliche Zuständigkeit fallenden und rund 85 Prozent der in die landesgerichtliche Zuständigkeit fallenden Verfahren in einem Zeitraum von bis zu sechs Monaten erledigt.
Im Schnitt dauert ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft drei Monate (2022). Hauptverfahren benötigen demgegenüber vor den Landesgerichten 4,5 Monate. Auch in diesen beiden Einzelbereichen war jeweils ein Rückgang der Verfahrensdauer zu beobachten.
Die längere Dauer der Hauptverfahren erklärt der Bericht vor allem mit einer Verzerrung durch schnell zu erledigende Verfahren. So können etwa die Staatsanwaltschaften in offensichtlichen Fällen Verfahren rasch einstellen - diese gelangen dann gar nicht mehr zum Gericht.