Eine Mindestquote zur Bedienung der Gläubigerforderungen fällt damit weg.
Eine Mindestquote zur Bedienung der Gläubigerforderungen fällt damit weg.
Begründet wurde dies damit, dass das Sanierungskonzept vor allem auf der werterhaltenden Restrukturierung der wichtigen Beteiligungsgesellschaften - insbesondere der Signa Prime und der Signa Development - beruhte. Die Signa Holding als Aktionärin würde erst im 4. Rang an den Erlösen aus der Umsetzung der Treuhandsanierungspläne der beiden Signa-Kerngesellschaften partizipieren. Für die Signa Holding sei daher mit keinen nennenswerten Beteiligungswerten aus den Beteiligungen an Signa Prime und Signa Development mehr zu rechnen, hieß es in der Mitteilung.
(APA/Red)