Am Freitag hat sich ein 21-Jähriger am Wiener Landesgericht verantworten müssen.
"Ich war verzweifelt, die Liebe meines Lebens hat mich von einem Tag auf den anderen verlassen", hat ein 21-Jähriger am Freitag am Wiener Landesgericht seine Situation im vergangenen Herbst geschildert. Weil er sich mit der von seiner Freundin vollzogenen Trennung nicht abfinden konnte, drohte er der Frau - einer gläubigen Muslima - mit der Weiterleitung von Nacktfotos an ihren Bruder und der Veröffentlichung eines Sex-Videos, das er während der Beziehung angefertigt hatte.
Dem bisher Unbescholtenen wurde gefährliche Drohung, Nötigung und beharrliche Verfolgung vorgeworfen, weil er laut Anklage wiederholt Uni-Kurse der 21-Jährigen aufgesucht haben soll, um in ihrer Nähe zu sein. "Sie war eine Studienkollegin, da sieht man sich halt", bemerkte der Angeklagte dazu. Dass er der jungen Frau Whatsapp-Nachrichten mit Drohungen zukommen ließ, rechtfertigte der ohne anwaltlichen Beistand Erschienene mit "purer Emotion". Zu der nur um ein paar Jahre älteren Rechtspraktikantin, die im Rahmen ihrer Ausbildung die Verhandlung unter richterlicher Aufsicht leitete, meinte der 21-Jährige: "Lassen Sie mich das aus der Vogelperspektive betrachten. Ich bin 21, habe zwei Firmen, verdiene 300.000 bis 400.000 Euro im Jahr und habe ein Geschäft auf der Kärntner Straße. Was wollen Sie von mir? Ich habe nie wen geschlagen. Mein Verlauf ist clean. Die Sache hat sich, sie ist gegessen."
In weiterer Folge schilderte der IT-Experte, er sei vier Jahre mit seiner Freundin zusammengewesen, ehe sie ihm den Laufpass gab: "Wir waren ein Paar seit 16. Nach der Trennung hatte ich viel Stress. Ich arbeite 70 Stunden in der Woche. Meine Mutter ist sehr krank. Ich hätte wen zum Quatschen gebraucht. Sie war das einzige Mädchen, mit dem ich Kontakt hatte." Daher habe er ihr geschrieben.
Das klang allerdings nicht immer freundlich. "Wenn ich herausfinde, dass du mit wem andren schreibst, bist du tot", hieß es etwa in einer Textnachricht. So etwas würden 80 Prozent aller verlassenen Männer denken, aber nicht ernsthaft in Erwägung ziehen, mutmaßte der Angeklagte. Was von Richter Andreas Hebenstreit-Weinauer entschieden zurückgewiesen wurde.
Die gleichaltrige Ex-Freundin hatte den jungen Mann im Jänner auf einer Polizeiinspektion angezeigt. Seither habe sie Ruhe, berichtete sie als Zeugin: "Ich hatte emotional schon sehr Angst vor ihm. Ich war psychisch sehr belastet." Sie habe aber nicht Angst gehabt, "dass er mir körperlich nahe kommt".
Am Ende wurde der Angeklagte von der beharrlichen Verfolgung freigesprochen, weil die Voraussetzungen nicht vorlagen, die die Annahme einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Lebensführung der jungen Frau gerechtfertigt hätten. In Bezug auf die Nötigungen und gefährlichen Drohungen wurde das Strafverfahren diversionell erledigt. Der 21-Jährige entging einer Verurteilung, indem er die Übernahme der Prozesskosten von 150 Euro, eine Probezeit von zwei Jahren, in denen er sich nichts zuschulden kommen lassen darf, Bewährungshilfe sowie die Weisung akzeptierte, sich einem Anti-Aggressionstraining zu unterziehen. Im Gegenzug gilt er weiterhin als unbescholten, die gegen ihn gerichtete Anzeige wird vorerst zurückgelegt. Die Staatsanwältin gab dazu keine Erklärung ab, das diversionelle Vorgehen ist damit nicht rechtskräftig.