Ein 18-Jähriger wurde am Donnerstagmittag vom Wiener Landesgericht aufgrund fortgesetzter Gewaltakte (§ 107b StGB) gegenüber seiner Mutter und wegen zweier erfolgloser Raubversuche zu einer Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt.
Die Haftstrafe von zehn Monaten gegen den 18-Jährigen wurde ihm von einem Schöffensenat unter der Auflage einer dreijährigen Bewährungszeit auf Bewährung ausgesetzt. Des Weiteren wurde eine Bewährungshilfe festgelegt und dem jungen Mann durch eine gerichtliche Anordnung vorgeschrieben, an einem Antiaggressionstraining teilzunehmen sowie eine Arbeitsstelle oder Ausbildungsplatz zu suchen.
Laut dem Urteil, welches noch nicht rechtskräftig ist, wird ihm vorgeworfen, er habe seiner Mutter seit 2021 bis Dezember 2023 wiederholt mit der Faust geschlagen und ihr Ohrfeigen gegeben, wodurch die inzwischen 63-Jährige Hämatome und verschiedene Verletzungen erlitt. Weiterhin soll er die alleinerziehende Frau wiederholt mit dem Tod bedroht haben ("Ich werde dich töten, du hast lang genug gelebt") und gedroht, seinen Husky auf sie zu hetzen.
Die Mutter legte dem Senat detailliert dar, welches Unrecht ihr ihr Sohn zugefügt hatte. Der Beschuldigte wies hingegen alle Anschuldigungen zurück. Sein Verteidiger reichte direkt nach der Urteilsverkündung eine Nichtigkeitsbeschwerde sowie eine Berufung ein. Der 18-Jährige wurde von den anfänglich erhobenen Vorwürfen der Gewalttaten gegen seine 86-jährige Großmutter endgültig freigesprochen. Die Rentnerin entschied sich im Prozess dazu, ihr Aussageverweigerungsrecht zu nutzen. Daher konnten ihre vor der Polizei gemachten, den Enkel belastenden Aussagen nicht herangezogen werden.