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AUA-Streik: Hotline überlastet, Chaos bei Umbuchungen

28-03-2024, 07:55

Aufgrund eines Streiks des AUA-Personals sind seit Mitternacht alle Flüge für mindestens eineinhalb Tage gestrichen. Passagiere müssen sich auf Umbuchungen einstellen, entweder durch die AUA selbst oder in Eigenregie. Die Website und Hotline der AUA waren aufgrund des hohen Anrufvolumens überlastet und viele Passagiere waren verunsichert, wie der ORF berichtet.

Der Streik des AUA-Personals sorgt für große Unannehmlichkeiten für Passagiere. Martin S., ein Wiener Geschäftsmann, berichtete in der ORF-Sendung "Wien heute" am Mittwoch von seinen Schwierigkeiten bei der Umbuchung seines Rückflugs nach Wien.

Die vorgeschlagenen Alternativflüge waren allesamt unsicher, da es wahrscheinlich war, dass auch diese später gestrichen werden würden. Trotz mehrstündiger Versuche war es nicht möglich, eine Umbuchung vorzunehmen. Erst am Abend erhielt er eine offizielle Information über die Stornierung seines Fluges, jedoch war auch zu diesem Zeitpunkt eine Umbuchung nicht möglich.

Zahlreiche Flugausfälle: AUA-Hotline und Website überlastet

Das Anrufvolumen bei der AUA war in den letzten 24 Stunden um das 20-fache gestiegen, was zu einer Überlastung der Website und Hotline führte. Michael Trestl, CCO im Vorstand der AUA, erklärt, dass die meisten betroffenen Passagiere bereits kontaktiert wurden und der Rest folgen wird. Ein Großteil der Passagiere konnte auf alternative Flüge innerhalb der Lufthansa-Gruppe oder mit Partner-Fluggesellschaften umgebucht werden. Jedoch gibt es auch Fälle, in denen eine Reise erst am nächsten Tag möglich ist.

Passagiere haben Anspruch auf Ausgleichszahlungen

Für Passagiere, die keine Informationen von der AUA erhalten, empfiehlt das Europäische Verbraucherzentrum, selbst aktiv zu werden und sich um einen Umbuchungsflug zu kümmern. Die Kosten können dann bei der AUA eingereicht werden. Laut der EU-Richtlinie haben Passagiere bei Flugausfällen Anspruch auf Ausgleichszahlungen, abhängig von der Flugstrecke und der Anzahl der Tage vor dem geplanten Abflug, an dem der Flug storniert wurde. Ein Streik des eigenen Personals gilt dabei nicht als außergewöhnlicher Umstand.

(Red)

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