Am Freitagnachmittag wurde am Landesgericht Wien gegen eine 46 Jahre alte Kosmetikerin wegen unerlaubter Medizinpraxis verhandelt.
Von Juli 2020 bis zum Ende des Februars dieses Jahres hatte die Kosmetikerin in Wien und auch in anderen Bundesländern Behandlungen mit Hyaluron und Botox angeboten, für die in Österreich eine medizinische Ausbildung benötigt wird. Das Gerichtsverfahren wurde durch eine Diversion abgeschlossen.
Die Beschuldigte absolvierte zunächst eine Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau und ließ sich danach zur Krankenschwester umschulen. Anschließend wechselte sie ins Kosmetikgewerbe. "Sie hat mehr gemacht, als sie machen hätte dürfen", erklärte Verteidiger Alexander Philipp zu Verhandlungsbeginn. "Ich bin schuldig, so wie Doktor Philipp es gesagt hat. Es tut mir sehr, sehr leid. Ich möchte keine weiteren Fragen beantworten", gab die Beschuldigte daraufhin zu Protokoll und entschied sich, von ihrem Recht, die Aussage zu verweigern, Gebrauch zu machen.
Die Dame scheint durch ihre illegalen Schönheitsbehandlungen beachtliche Summen erwirtschaftet zu haben. Diese Einnahmen wurden von ihr nicht beim Finanzamt angegeben. Als die Steuerbehörden ihr auf die Spur kamen, ergab sich durch die nicht abgeführten Steuern und Gebühren eine Steuerschuld in Höhe von etwa 65.000 Euro, die ihr auferlegt wurde. Die Kosmetikerin begleicht diese Schulden nun durch monatliche Zahlungen von 500 Euro.
Obgleich ihre finanzielle Situation nicht unbedingt schlecht war, hatte die Mutter eines mittlerweile zwölf Jahre alten Kindes von Februar 202 bis August 2021 Notstandshilfe in Anspruch genommen, während sie gleichzeitig eine reguläre Beschäftigung als gemeldete Arbeitnehmerin nachging. Aus diesem Grund wurde ihr im Grauen Haus neben unerlaubter Heilkunde auch Betrug vorgeworfen, der einen Schaden von fast 11.000 Euro verursachte. "Auch dazu ist sie natürlich schuldig", erklärte Verteidiger Philipp.
Aufgrund ihres bisher makellosen Lebenslaufs und ihres vollständigen Geständnisses entkam die Beschuldigte einer Strafe. Das Gericht bot ihr als Alternative eine Diversion an, welche sie erfreut annahm. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 400 Euro gegen sie verhängt. Nach Eingang dieser Summe auf das Konto der Justizbehörde wird die Anklage gegen die 46-Jährige vorübergehend fallen gelassen. Falls sie innerhalb der nächsten drei Jahre keine weiteren Straftaten begeht, wird das Verfahren dauerhaft geschlossen. Diese Entscheidung ist noch nicht endgültig, und der Staatsanwalt hat sich bisher nicht dazu geäußert.