Ein 18-Jähriger ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht wegen versuchter Vergewaltigung und versuchten schweren sexuellen Missbrauchs eines Achtjährigen verurteilt worden.
Er hatte am 9. Mai 2023 - er war damals noch 17 - den Buben bei einem Spielplatz in Missbrauchsabsicht in ein Gebüsch gezerrt. Der Bub boxte ihm in den Bauch und konnte davonlaufen. Der bisher Unbescholtene erhielt rechtskräftig acht Monate bedingt und eine unbedingte Geldstrafe von 480 Euro verurteilt.
Die Verhandlung war insofern außergewöhnlich, als für Prozessbeobachterinnen und -beobachter eine signifikante Intelligenzminderung des Angeklagten, der seit seinem 18. Lebensjahr einen Erwachsenenvertreter - nämlich seinen Vater - hat, offensichtlich war. Der 18-Jährige, der in Begleitung seines Vaters zur Verhandlung erschien, konnte selbst einfache Fragen der Richterin nicht beantworten, zappelte auf dem Anklagestuhl und wirkte teilweise geistig abwesend. Ein im Vorfeld eingeholtes psychiatrisches Gutachten hatte ihm aber Zurechnungsfähigkeit und damit Schuldfähigkeit bescheinigt. Der Sachverständige ortete eine lediglich leichte bis mittelgradige Intelligenzminderung. Der 18-Jährige leide an ADHS und weise zwar kognitive Defizite auf, die ihm eine differenzierte schulische bzw. Berufsausbildung verwehrt hätten, befand der Experte. Er habe aber "ein rudimentäres Verständnis von Sexualität", seine dahin gehende Steuerungsfähigkeit sei "herabgemindert", aber nicht aufgehoben. Bei der Verhandlung war der Sachverständige nicht anwesend.
Der Achtjährige war von der Richterin ebenfalls nicht geladen worden. Der Bub war im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch vernommen worden, was ihm einen Auftritt bei Gericht ersparte. Seine auf Video aufgezeichnete Aussage wurde im Verhandlungssaal abgespielt, die Öffentlichkeit wurde währenddessen vom Verfahren ausgeschlossen.
Der Übergriff hatte sich am Vogelweidpark in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus abgespielt. Laut Anklage hatte der 18-Jährige den Buben, der mit seiner Mutter am Spielplatz war, plötzlich gepackt und weggezerrt, wobei er ihm den Mund zuhielt. Dank der heftigen Gegenwehr des Achtjährigen gelang es dem Angreifer nicht, sein Vorhaben in die Tat umzusetzen. Der Betroffene bzw. dessen Eltern hatten sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Sie bekamen ein symbolisches Schmerzengeld von 500 Euro zugesprochen, das der Vater des Angeklagten anerkannte, nachdem der Verteidiger mit ihm diesbezüglich vor dem Gerichtssaal mehrere Minuten gesprochen hatte.