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StVO-Novelle: Erleichterungen für Gemeinden und Städte bei Tempo 30

21-03-2024, 07:33

Gemeinden und Städte haben zukünftig die Möglichkeit, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h leichter zu reduzieren und zu kontrollieren. Dies wird durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) ermöglicht, die am Donnerstag durch einen Initiativantrag im Nationalrat eingeführt wird. Das Verkehrsministerium gab bekannt, dass diese Neuerung ab dem 1. Juli in Kraft treten soll.

Nach einem sechswöchigen Prüfprozess wurden abschließende technische Anpassungen am Entwurf für die Gesetzesänderung vorgenommen. Obwohl es für Städte und Gemeinden bereits möglich war, Geschwindigkeitsbegrenzungen zu erlassen, erforderte dies umfassende Gutachten, die in einem bürokratischen Verfahren die Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsreduzierung nachweisen mussten.

Tempo-30-Erleichterungen für Städte und Gemeinden sollen Sicherheit steigern

Die Novelle der Straßenverkehrsordnung soll nun folgende Erleichterung bringen: Künftig kann die jeweils zuständige Straßenbehörde in Ortsgebieten in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis wie vor Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen oder Spielplätzen, Krankenhäusern oder Seniorenheimen vereinfacht die erlaubte Höchstgeschwindigkeit verringern. Einzige Voraussetzung ist laut Ministerium, dass die Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere von Fußgängern oder Radfahrern, geeignet ist.

Auch allgemein werde der Prozess zur Verordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen entbürokratisiert. Diese Verbesserungen helfen dann auch außerhalb der schutzwürdigen Bereiche. Zusätzlich stärken wir die Gemeinden auch bei der Überwachung der Tempolimits. So sollen Gemeinden künftig Radarkontrollen selbst durchführen können. Voraussetzung ist eine entsprechende Übertragungsverordnung des Landes. Bisher konnten die Gemeinden nur dann Radarkontrollen durchführen, wenn sie über einen eigenen Gemeindewachkörper verfügen.

Fast zwei Drittel aller Unfälle auf Gemeindestraßen im Ortsgebiet

"Ich freue mich sehr, dass für Gemeinden und Städte die Erleichterung zur Einführung von Tempo 30 nun dem Parlament zur Beschlussfassung vorliegt. Ich danke den vielen Gemeinden und Städten, die sich quer durch Österreich und parteiübergreifend aktiv dafür eingesetzt haben", wurde Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) zitiert.

ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger betonte indes, "die 35. StVO-Novelle sieht keine generelle Geschwindigkeitsreduktion, sondern sinnvolle Lösungen zur Steigerung der Sicherheit, vor allem für unsere Kinder" vor. 2023 habe es rund 15.000 Verkehrsunfälle mit 80 Toten auf Österreichs Gemeindestraßen gegeben. 63 Prozent aller Verkehrsunfälle ereignen sich im Ortsgebiet, so Ottenschläger abschließend.

(APA/Red)

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