Die bisherigen Erhebungen hätten in Bezug auf das Ableben des Mädchens keine wie auch immer gearteten Verdachtsmomente in Richtung eines strafbaren Verhaltens des 26-Jährigen ergeben.
Die bisherigen Erhebungen hätten in Bezug auf das Ableben des Mädchens keine wie auch immer gearteten Verdachtsmomente in Richtung eines strafbaren Verhaltens des 26-Jährigen ergeben.
Die 14-jährige Niederösterreicherin war der Kinder- und Jugendhilfe bekannt. Sie dürfte den Mann wenige Tage vor ihrem Tod in Wien zufällig kennen gelernt und mit ihm über Instagram Kontakt gehalten haben. In der Nacht auf den 4. März soll sie - weit nach Mitternacht vor seiner Wohnung gestanden sein und bei ihm übernachtet haben. Am nächsten Tag setzte der 26-Jährige die Rettungskette in Gang, nachdem er das Mädchen leblos vorgefunden hatte.
Neben dem Obduktionsgutachten soll vor allem ein toxikologisches Gutachten die genaue Todesursache klären. Im Körper der 14-Jährigen wurden bei der Totenbeschau Rückstände von Substanzen gefunden, hatte die Landespolizeidirektion in der Vorwoche kommuniziert. Woher sie diese allenfalls bezogen hat, ist unklar. Wie die Staatsanwaltschaft bereits mehrfach betont hatte, gibt es gegenwärtig keinen Anhaltspunkt dafür, dass der 26-Jährige damit in Verbindung zu bringen wäre.
(APA/Red)