Ein 31-Jähriger ist am Freitag vom Vorwurf, vier Kilogramm Kokain verkauft zu haben, rechtskräftig freigesprochen worden.
Wenige Tage nach der Geburt seines Sohnes ist ein 31-Jähriger Mann im vergangenen Jänner in Wien als vermeintlicher Drogen-Verkäufer festgenommen worden. Weil ihm die Staatsanwaltschaft vorwarf, von Juni 2021 bis Jänner 2023 insgesamt vier Kilogramm Kokain in Verkehr gesetzt zu haben, musste er sich am Freitag am Landesgericht verantworten. Die Verhandlung endete mit einem glatten rechtskräftigen Freispruch, der Mann wurde nach zweimonatiger U-Haft auf freien Fuß gesetzt.
Für Verteidiger Philipp Wolm war es nicht nachvollziehbar, dass die Anklagebehörde in diesem Fall überhaupt Anklage erhoben und seinen Mandanten einsperren hatte lassen. Die Anschuldigungen würden ausschließlich auf den Angaben eines Mannes fußen, der seinem Mandanten ein sexuelles Verhältnis mit seiner Partnerin unterstellt habe - dieser Mann habe seinen Mandanten aus Eifersucht sogar niedergestochen, berichtete Wolm. Tatsächlich gab es dazu ein Gerichtsverfahren, das im Vorjahr mit einer rechtskräftigen Verurteilung zu mehrjähriger Haft wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu Ende ging.
Dessen ungeachtet griff die Staatsanwaltschaft die Drogen-Vorwürfe gegen den Niedergestochenen auf, "obwohl es keine sonstigen Beweismittel außer den belastenden Angaben dieses einen Zeugen gegeben hat", wie Verteidiger Wolm nun vor einem Schöffensenat anmerkte. Der Belastungszeuge hinterließ dann bei seinem Auftritt vor Gericht insofern einen fragwürdigen Eindruck, als er sich in Widersprüche verwickelte und "an sich nicht überzeugend war. Auf so einem Zeugen kann man keine Verurteilung aufbauen", wie der vorsitzende Richter im Anschluss anmerkte. Man habe auch "die Aggression des Zeugen gegen den Angeklagten gespürt", meinte der Richter in der Begründung der Senatsentscheidung. Insgesamt gebe es "genug Motive, die dafür sprechen, dass er den Angeklagten zu Unrecht belastet hat".
Nach dem rechtskräftigen Freispruch will der Rechtsvertreter des 31-Jährigen Haftentschädigung geltend machen. Dieser habe die ersten Wochen des neugeborenen Babys zu Hause verpasst und diese Zeit stattdessen in einer Zelle in der Justizanstalt (JA) Josefstadt verbracht, betonte Wolm.