Der einschlägig Vorbestrafte wurde von einem Schöffensenat (Vorsitz: Julia Matiasch) zu 21 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der einschlägig Vorbestrafte wurde von einem Schöffensenat (Vorsitz: Julia Matiasch) zu 21 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die drei Täter hatten sich am 16. Mai 2023 gewaltsam Zutritt in die Wohnung eines vermögenden älteren Ehepaares verschafft, indem sie ein Fenster aufzudrücken versuchten. Als das nicht klappte, schlugen sie einfach das Fenster ein und drangen ins Innere ein. Im Schlafzimmer des Paares, das sich nicht in der Wohnung aufhielt, stießen sie auf den Safe, den die Georgier kurzerhand mitnahmen.
Er habe sich "in einer Ausnahmesituation befunden", sagte der Angeklagte. Er sei nur deshalb nach Wien gekommen, um seinen todkranken Vater abzuholen, der in seiner Heimat sterben habe wollen. Für die Rückreise hätte er nicht ausreichend Geld gehabt. Da habe er zufällig zwei Landsleute kennengelernt, die ihn zum Mitmachen überredet hätten: "Ich habe erst kurz davor erfahren, dass etwas Illegales geplant war." Für seine Beteiligung habe er 500 Euro erhalten, worauf er sofort mit seinem Vater nach Georgien gefahren sei. Dieser sei dort wenige Tage später tatsächlich gestorben.
Am Tatort konnten am Fenstergriff die DNA-Spuren des 28-Jährigen sichergestellt werden. Sie wurden in die DNA-Datenbank eingespeist, was einen Treffer ergab: Der Mann war bereits 2016 in Österreich wegen mehrerer Einbrüche zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden. Nachdem er den unbedingten Strafteil verbüßt hatte, hatte man ihn mit einem Aufenthaltsverbot belegt und abgeschoben. Festgenommen wurde der Georgier im vergangenen Oktober in Ungarn, er wurde zügig der Wiener Justiz übergeben.
Mit dem nunmehrigen Urteil war der Georgier, der die Identität seiner Mittäter nicht preisgab, einverstanden. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.
(APA/Red)