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Watsche mit fatalen Folgen: Wiener fügte Freundin Trommelfellriss zu - Prozess

13-03-2024, 13:23

Weil sie ihn verlassen wollte, zuckte ein 42-Jähriger im Vorjahr aus und verpasste seiner damaligen Freundin eine saftige Ohrfeige. Die Folgen waren fatal, der Wiener muss sich wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten.

Mithilfe einer Dating-Plattform machte sich ein 42-jähriger Wiener im Jahr 2022 auf die Suche nach einer neuen Partnerin. Er wurde fündig, das Glück war aber nicht von Dauer. Ein Jahr und zwei Monate später bat die Frau den Kranfahrer in ein Wirtshaus, wo sie ihm eröffnete, dass sie anderweitig verliebt sei. Der Mann wurde daraufhin handgreiflich, was ihm nun am Landesgericht einen Prozess wegen schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen einbrachte.

Frau machte Schluss, Mann schlug zu: Prozess um Körperverletzung in Wien

"Es tut mir aufrichtig leid. Ich komme nicht damit klar, dass es zu Gewalt gekommen ist", sagte der Angeklagte. Sein Mandant habe sich deswegen in psychotherapeutische Behandlung gegeben, "um zu verhindern, dass es nicht noch einmal zu so einer Entgleisung kommt", betonte Verteidiger Roland Friis und legte eine entsprechende Bestätigung vor.

Die Ausführungen seiner Ex-Freundin hätten ihm "verbal so zugesetzt, dass ich das nicht mehr im Griff gehabt habe", legte der Angeklagte vor Richter Christian Noe dar. Zuerst habe er der Frau ein Glas Wein ins Gesicht geschüttet, "den ich auch bezahlt habe", wie der Mann betonte. Dann sei "bei weitem mehr passiert, als ich verkraften kann", formulierte der Kranfahrer: "Ich langte nach vorne und gab ihr eine Watsche. Die konnte ich nicht mehr verhindern."

Fatale Folgen für Opfer: Trommelfellriss und Tinnitus

Die Folgen waren fatal. Der 42-Jährige fügte der Frau einen Trommelfellriss am linken Ohr zu. Zudem leidet sie seither an einem Tinnitus und muss sich möglicherweise einer Operation unterziehen, um einen Hörverlust am betroffenen Ohr zu verhindern. Zur zeugenschaftlichen Befragung der Frau und zwecks Erörterung eines von der Staatsanwaltschaft eingeholten fachärztlichen Gutachtens wurde die Verhandlung auf Anfang April vertagt.

(APA/Red)

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