Eine neue Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Jugendkriminalität soll in Österreich gegründet werden. Der Spezial-Trupp wird Hotspots in Ballungsräumen kontrollieren und Gewalttäter aus dem Verkehr ziehen.
Die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit ist beauftragt worden, eine Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Jugendkriminalität (EJK) einzurichten, die u.a. Kontrollen im öffentlichen Raum durchführen soll. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Ballungsräumen und möglichen Hotspots, so Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) am Dienstag. Vorbild ist unter anderem die Jugendpolizei (JuCop) in Linz.
Die neue Einsatzgruppe wird eng mit der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität kooperieren und dort auch organisatorisch angegliedert werden. Außerdem wird die "EJK" eng mit den Spezialisten in den Landeskriminalämtern zusammenarbeiten. Die bundesweite Kooperation liegt bei Dieter Csefan, Abteilungsleiter Kriminalitätsbekämpfung im Bundeskriminalamt.
"Ziel ist es, Kinder zu schützen und Gewalttäter aus dem Verkehr zu ziehen und zwar mit ordentlichem Nachdruck und der dem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Härte", betonte Karner. Die polizeilichen Maßnahmen, die bisher im konsequenten Vorgehen gegen Jugendkriminalität gesetzt wurden, würden in der Einsatzgruppe gebündelt.
Die Zahl der Straftaten, die Jugendliche und Kinder unter 14 begangen haben, habe sich in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt. Gleichzeitig gibt es bei den Jugendlichen über 14 nur einen geringen Anstieg, bei jungen Erwachsenen sogar einen Rückgang. Die Hauptdelikte bei Jugendlichen und Unmündigen sind Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Einbruchsdiebstähle und gefährliche Drohung.
Eine bereits eingerichtete Expertenrunde soll zudem Vorschläge unterbreiten, wie man Eltern stärker in die Verantwortung nehmen kann, wie der Umgang von Kindern mit sozialen Medien und mit dem Mobiltelefon besser gestaltet werden kann und wie man bei minderjährigen Migranten im Asylsystem stärker differenzieren und nachschärfen kann. Darüber hinaus wird ein Schwerpunkt auf die unterschiedlichen Altersgrenzen bei der Strafmündigkeit innerhalb Europas liegen, um hier Erfahrungen auszutauschen und Vergleiche ziehen zu können. Eine mögliche Änderung bei der Strafmündigkeit sei Teil der Gesamtstrategie.