Drei Männer, die im Zusammenhang mit dem Terror-Anschlag in Wien im Februar 2023 verurteilt wurden, müssen sich am Donnerstag erneut vor Gericht verantworten.
Die Urteile gegen die Mittäter des Wien-Attentäters wegen Beihilfe zum Mord im Rahmen einer terroristischen Vereinigung wurden teilweise aufgehoben, da Feststellungsmängel vorlagen. Das Gericht muss nun lediglich klären, ob tatsächlich eine terroristische Vereinigung vorlag.
Alle drei Männer wurden im Februar vergangenen Jahres schuldig erkannt, den späteren Attentäter im Vorfeld der Tat unterstützt zu haben. Dafür fassten sie 19 und 20 Jahre bzw. eine lebenslange Haftstrafe aus. An den Schuldsprüchen wegen Beihilfe zum Mord wird sich auch nichts mehr ändern, aufgehoben wurden vom Obersten Gerichtshof aber die Verurteilungen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung bzw. kriminellen Organisation. Grund für die vom OGH veranlasste Neuverhandlung waren bemängelte Fehler in der den Geschworenen erteilten Rechtsbelehrung sowie eine zu wenig konkrete Formulierung des Wahrspruchs. An der Strafhöhe könnte sich dadurch noch etwas ändern.
In ihrem an die Geschworenen gerichteten Eingangsstatement betonte die Staatsanwältin mehrmals, dass es heute nicht mehr um die Beihilfe zum Mord geht. Der Schuldspruch "steht fest, der pickt". Bei den drei Angeklagten handle es sich "um Mörder durch Beitrag". Die Aufgabe der Laienrichter sei es zu entscheiden, ob die drei Angeklagten auch Mitglieder der terroristischen Vereinigung bzw. kriminellen Organisation "Islamischer Staat" waren. Beides sei klar mit "ja" zu beantworten. Mitglieder des IS seien nicht nur jene, die selbst ins Kriegsgebiet ausreisen oder im Namen der Terrororganisation Anschläge verüben, sondern auch die, die "die Sache unterstützen" - etwa durch das Verschicken von Propaganda-Videos und radikalislamistischen "Nasheeds". Grund für die teilweise Aufhebung des Urteils sei, dass in den Fragen an die Geschworenen beim erstinstanzlichen Urteil die Definition des IS nicht aufgenommen und damit nicht ausreichend erklärt wurde.
Eigentlich hätte bereits am Dienstag verhandelt werden sollen. Der Verfahrenshelfer eines Angeklagten war aber zuerst nicht erschienen, dann stellte sich heraus, dass er im Vorfeld keinen Kontakt zu seinem Mandanten hatte. Er hatte die Verteidigung erst Ende Februar übernommen, nachdem der Wahlverteidiger das Mandat kurz zuvor zurückgelegt hatte. Zur Prozessvorbereitung wurde die Verhandlung daher auf Donnerstag vertagt. Als weiterer Verhandlungstag ist der 24. April angedacht, ein Urteil ist aber auch schon heute möglich.