"Dass man in Österreich mit dem Lehrpersonal spricht, halte ich für eine Elternpflicht. Wird das nicht wahrgenommen, muss es Konsequenzen geben", begründete Wiederkehr das in der "Presse" (Donnerstagausgabe).
"Dass man in Österreich mit dem Lehrpersonal spricht, halte ich für eine Elternpflicht. Wird das nicht wahrgenommen, muss es Konsequenzen geben", begründete Wiederkehr das in der "Presse" (Donnerstagausgabe).
Das Ende des Vorjahres beschlossene Wiener Gewaltschutzpaket für Schulen sieht vor, dass es für Schülerinnen und Schüler nach einer Suspendierung Rückkehrpläne mit Betreuungsmaßnahmen für die Kinder und Jugendlichen gibt. Im Schuljahr 2022/23 gab es in der Bundeshauptstadt insgesamt 814 Suspendierungen, wobei einige Kinder und Jugendliche wiederholt für mehrere Wochen nicht in die Schule kommen durften. Die drei Spitzenreiter kamen sogar auf fünf Verweise. Neben den Rückkehrplänen ist in Wien seither auch ein verpflichtendes Gespräch für die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten vorgesehen. Lehnen diese ein Gespräch ab, wird der Fall an die Kinder-und Jugendhilfe übergeben.
Zusätzlich hat sich Wiederkehr zuletzt allerdings auch die Möglichkeit von Strafen gewünscht, wie es sie beim Schulschwänzen schon länger gibt. Hier sind nur Strafen zwischen 110 und 440 Euro möglich, das Verweigern von Gesprächen bei Suspendierungen sei allerdings auch "dramatischer als Schulschwänzen", so Wiederkehr. Einen Vorschlag für eine bundesgesetzliche Regelung hat Wiederkehr nach eigenen Angaben bereits dem Bildungsministerium übermittelt, Ressortchef Martin Polaschek (ÖVP) hatte Strafen als Einzelmaßnahme allerdings abgelehnt. Das Ministerium arbeite derzeit an einem Konzept, wie Eltern dazu gebracht werden können, Verantwortung für die Bildung ihrer Kinder zu übernehmen.
In der aktuellen Debatte um eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters, die Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) nach dem kürzlich bekannt gewordenen mutmaßlichen Missbrauch einer Zwölfjährigen durch strafunmündige und mündige Jugendliche gestartet hat, will Wiederkehr "mögliche Konsequenzen" für 12- und 13-Jährige "offen diskutieren", hält Gefängnisstrafen für diese Altersgruppe allerdings für wenig sinnvoll. Stattdessen könne er sich vorstellen, dass von diesen ein "Beitrag zum sozialen Leben eingefordert wird - mit einem begleitenden pädagogischen Angebot".
(APA/Red)