Drei Männer, die im Zusammenhang mit dem Terror-Anschlag in Wien im Februar 2023 für schuldig befunden wurden, Beihilfe zum Mord im Rahmen einer terroristischen Vereinigung geleistet zu haben, müssen diese Woche erneut vor Gericht erscheinen.
Die gegen die Mittäter des Wien-Attentäters verhängten hohen Haftstrafen wurden vom OGH teilweise aufgehoben, da Feststellungsmängel vorlagen. Am 5. bzw. 7. März muss das Gericht klären, ob es sich tatsächlich um eine terroristische Vereinigung handelte.
Mittäter des Wien-Attentäters zu langen Haftstrafen verurteilt
In einem aufwendigen Prozess mit knapp 20 Prozesstagen wurde ab Herbst 2022 gegen sechs Männer verhandelt, die den späteren Attentäter bei der Planung bzw. Waffenbeschaffung unterstützt haben sollen. Für einen heute 25-Jährigen setzte es 20 Jahre Haft, da er den Attentäter von Mai 2020 bis zum Tag des Anschlags im Wissen um dessen Absichten unterstützt, das Anschlagsziel mitausgesucht und Fluchtvorbereitungen getroffen haben soll, indem er gefälschte Papiere besorgte.
Ein 29-Jähriger bekam eine lebenslange Haftstrafe, da er den späteren Attentäter bis zum Tag des Anschlags zur Tatausführung bestärkt sowie die Tatwaffen samt Munition und weitere Utensilien in der Wohnung des Attentäters vorbereitet hatte. Für die Abwicklung des Waffen- und Munitionskaufs bzw. die Kontaktherstellung zum Waffenvermittler kassierte ein mittlerweile 23-Jähriger 19 Jahre Haft. Da er noch als junger Erwachsener zu betrachten war, war bei ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe ausgeschlossen. Alle drei sind österreichische Staatsbürger.
Schuldsprüche gegen Mittäter des Wien-Attentäters wegen Mordes rechtskräftig
Die Schuldsprüche wegen Beihilfe zum Mord sind allesamt rechtskräftig. Klären muss das Gericht lediglich, ob die drei Teil einer terroristischen Vereinigung - des radikalislamistischen "Islamischen Staat" - waren bzw. eine kriminelle Organisation vorlag. Dafür müssen sie am Dienstag bzw. Donnerstag wieder auf der Anklagebank im Großen Schwurgerichtssaal am Wiener Landesgericht für Strafsachen Platz nehmen. Für die beiden Prozesstage wurde ein Film- und Fotoverbot ausgesprochen. Grund für die vom OGH veranlasste Neuverhandlung waren bemängelte Fehler in der den Geschworenen erteilten Rechtsbelehrung sowie eine zu wenig konkrete Formulierung des Wahrspruchs. An der Strafhöhe könnte sich dadurch noch etwas ändern.
Eine leichte Strafreduktion brachte der zweite Rechtsgang für jene beiden Männer, die rechtskräftig von der Beihilfe zum Mord freigesprochen wurden. In der vom OGH veranlassten Neuverhandlung aus denselben Gründen wurden sie Anfang Februar - wie schon erstinstanzlich - der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen. Aus jeweils 24 Monaten teilbedingter Haft wurden für einen 24-jährigen 18, für einen um ein Jahr jüngeren 21 Monate. Dass sie am Landesgericht etwas weniger bekamen als im ersten Rechtsgang vor gut einem Jahr trage dem Umstand Rechnung, dass der Prozess in Teilen neu aufgerollt werden musste, begründete der Richter das Urteil.
Nicht mehr Teil des zweiten Rechtsgangs ist jener 33-Jährige Tschetschene, der dem Attentäter die Waffen vermittelte. Seine lebenslange Haftstrafe wurde Ende Jänner vom Oberlandesgericht Wien bestätigt. Von der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung war er bereits im erstinstanzlichen Urteil freigesprochen worden.