Der Frau wird Gefährdung der körperlichen Sicherheit (§ 89 StGB) und Kindesentziehung (§ 195 StGB) vorgeworfen. Es gibt auch schon einen Prozesstermin.
Der Frau wird Gefährdung der körperlichen Sicherheit (§ 89 StGB) und Kindesentziehung (§ 195 StGB) vorgeworfen. Es gibt auch schon einen Prozesstermin.
Die Verhandlung gegen die dreifache Mutter findet bereits am 11. März statt, teilte das Landesgericht für Strafsachen Freitagmittag auf APA-Anfrage mit. Die 38-Jährige befindet sich seit zwei Wochen in U-Haft. Ein an und für sich für heute, Freitag vorgesehener Haftprüfungstermin ist im Hinblick auf die bereits anberaumte Hauptverhandlung obsolet. Die Angeklagte bleibt zum Prozesstermin in Haft.
(APA/Red)