Die Klage eines Wiener Strom- und Gaskunden gegen die Wien Energie wird vom Verbraucherschutzverein VSV unterstützt. Dies geschieht aufgrund der Weiterverrechnung der Wiener Gebrauchsabgabe an die Kunden in den Jahresrechnungen, was nach Ansicht des VSV unzulässig ist.
Gemäß dem Wiener Gebrauchsabgabengesetz ist in Wien eine Abgabe von 6 Prozent des Umsatzes für die Nutzung des Gemeindegrundes für Strom-, Gas- und Fernwärmeleitungen erforderlich. Diese Information wurde von VSV-Obfrau Daniela Holzinger in einer Aussendung am Dienstag bekannt gegeben. Die Verpflichtung zur Zahlung dieser Abgabe liegt beim Netzbetreiber, also den Wiener Netzen.
Dass die Wien Energie als Lieferant von Strom, Gas und Fernwärme ihren Kunden die Zahlung von 6 Prozent des Arbeits- und Grundpreises vorschreibt und zusätzlich 6 Prozent der Netzkosten, sei nicht gerechtfertigt, meint Holzinger. "Der Bundesgesetzgeber hat im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) endgültig geregelt, welche Kosten an Stromkunden weiterverrechnet werden können. Die Wiener Gebrauchsabgabe gehört nicht dazu und wird daher zu Unrecht weiterverrechnet."
Im Sommer 2023 hat der VSV bereits die Stadtwerke Klagenfurt wegen der Verrechnung einer ähnlichen Gebrauchsabgabe mit Verbandsklage geklagt, und zwar unter direkter Anwendung der EU-Verbandsklagenrichtlinie, die noch nicht in nationales Recht umgesetzt ist. Das Verfahren ist geschlossen, aber das Gerichtes hat noch nicht entschieden.