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Kostenlose Prüfung von Altbau-Mieten von der AK Wien

23-02-2024, 11:56

Mieter von Altbauwohnungen können sich ab heute zur ostenlosen Überprüfung ihrer Richtwertmiete an die Arbeiterkammer Wien (AK) wenden.

Sollten sie zu viel bezahlen, zieht die AK für die Betroffenen bei Bedarf vor Gericht, um die zu Unrecht abgeführte Miete zurückzufordern, wie die AK bei der Präsentation des neuen Service "Altbau-Mietencheck" am Freitag in Wien bekanntgab. Zudem warnte die AK vor Prozessfinanzierern und forderte "wirksame" Mietobergrenzen.

Mietdeckel sei kompliziert zu berechnen

In Wien unterliegen laut Statistik-Austria-Zahlen aus dem Jahr 2022 rund zwei Drittel der insgesamt etwa 211.000 privaten Altbauwohnungen einem Richtwertmietzins. Allerdings sei der Mietdeckel mit seinen Zu- und Abschlägen für Mieterinnen und Mieter kompliziert zu berechnen, es komme oft zu Fehlern und gesetzeswidrigen Mietzinsvereinbarungen, so die AK. Der Wiener Richtwert beträgt seit April 2023 aktuell 6,67 Euro pro Quadratmeter.

"Jetzt wollen wir den überteuerten Altbaumieten mit unserem neuen Service an den Kragen", erklärte Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl. Mieterinnen und Mieter hätten dabei "null Risiko und keine Kosten", betonte sie weiters. Auch wenn die AK das Verfahren verliert, übernimmt sie nach eigenen Angaben sämtlich Verfahrenskosten.

Mieter in Wien würden erstrittenen Ansprüche zurückerhalten

Außerdem würden Mieterinnen und Mieter die gesamten von der AK erstrittenen Ansprüche zurückerhalten. Anders verhalte sich dies bei sogenannten Prozessfinanzierungsunternehmen, warnt die AK. Diese treten demnach vor allem in Häusern auf, in denen die Verfahren 100-prozentig zu gewinnen sind. "Im Erfolgsfall schneiden sie saftig mit", hieß es weiter. Die Prozessfinanzierer würden bis zu 50 Prozent - in Einzelfällen noch mehr - der durchgesetzten Mietsenkung einbehalten.

Vermieterinnen und Vermieter "kassieren oft beliebige Zuschläge von 50 bis 110 Prozent des Richtwertes, ohne das begründen zu müssen", so Ilkim Erdost laut Aussendung der AK Wien. "Es ist auch inakzeptabel, dass in Gegenden, wo davor kein Lagezuschlag verlangt wurde, plötzlich einer kassiert wird, weil eine neue U-Bahn kommt oder die öffentliche Hand Klimaschutzmaßnahmen vorantreibt. Das sind Leistungen steuerfinanzierter öffentlicher Infrastruktur. Hauseigentümer oder Vermieter tragen nichts dazu bei." Das neue Service ist für alle Mitglieder der AK Wien verfügbar.

Grundsätzlich fordert die AK von der Politik ein "einheitliches, einfaches Mietrechtsgesetz mit wirksamen Mietobergrenzen". Konkret bedeute dies etwa die klare Begrenzung der Art und Höhe der Zuschläge. Auch dürften Befristungen von Mietverhältnissen nur mehr bei Eigenbedarf für Privatpersonen bestehen. Zudem brauche es eine Mietenbremse mit maximal zwei Prozent Erhöhung pro Jahr - auch rückwirkend für 2022 und 2023. Die beschlossene Mietbremse der Regierung mit fünf Prozent sei "fast wirkungslos". Die Inflationsprognosen, die als Grundlage für die Mieterhöhungen dienen, liegen jedenfalls unter besagten fünf Prozent.

(APA/Red)

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