Am Mittwoch wurde ein Polizist am Wiener Landesgericht freigesprochen, der am 7. Mai 2023 in Simmering einem 19-Jährigen mehrfach den Kopf auf den Asphaltboden geschlagen und ihm dabei eine Rissquetschwunde zugefügt hatte.
Der Schöffensenat kam zu dem Schluss, dass der angeklagte Wiener Polizist keinen willentlichen Amtsmissbrauch begangen habe und dass der Polizist bei der Ausübung von Gewalt auch "nicht über das gerechtfertigte Maß" hinausgegangen sei. Dies wurde in der Begründung des Urteils festgehalten.
Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwältin Anja Oberkofler hat sofort eine Nichtigkeitsbeschwerde eingereicht. Sie warf dem vorsitzenden Richter vor, eine schriftliche Urteilsausfertigung verlesen zu haben, die er selbst vorbereitet hatte. Oberkofler behauptete, dass die Entscheidung nicht nach ausführlicher Beratung mit den Schöffen getroffen wurde, sondern allein vom Berufsrichter. "Das Urteil wurde offensichtlich im Voraus verfasst und vorgelesen", stellte die Staatsanwältin empört fest, bevor sie den Gerichtssaal ohne Gruß verließ.