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Teenager (17) muss sich im April in Wien wegen terroristischer Vereinigung verantworten

20-02-2024, 15:05

Der Teenager, der sich am 11. September 2023 mit einem Kampfmesser zum Wiener Hauptbahnhof begeben hatte, um dort einen Anschlag im Namen des "Islamischen Staat" (IS) zu verüben, muss am 11. April auf der Anklagebank im Landesgericht für Strafsachen platznehmen. Der Termin wurde der APA von Verteidiger David Jodlbauer bestätigt. Der Auftritt am Hauptbahnhof ist aber nicht Prozessgegenstand, verantworten muss sich der Bursch nur wegen terroristischer Vereinigung.

Wie die Staatsanwaltschaft Wien vergangene Woche in einer Presseaussendung mitteilte, billigte sie ihm in Bezug auf die Anschlagspläne einen Rücktritt vom Versuch zu. Die im Ermittlungsverfahren getätigte Aussage des Burschen, ihn hätte am Hauptbahnhof "der Mut verlassen", decke sich mit den übrigen Beweisergebnissen. Vorgeworfen wird dem 17-Jährigen das Verbrechen der terroristischen Vereinigung im Sinne des §278b StGB und der kriminellen Organisation (§278a StGB). Der 29 Seiten umfassenden Anklageschrift zufolge, die der APA vorliegt, soll er sich spätestens ab 31. Jänner 2023 bis zum 12. September für den IS betätigt haben, "indem er in diversen sozialen Medien bzw. in privaten Chats in einer Vielzahl von Angriffen die terroristische Vereinigung IS-Islamic State bzw. deren Ziele, darunter insbesondere auch den bewaffneten Jihad, verherrlichte und propagierte".

"I make inshallah attacke in vienna"

15 Chats bzw. einschlägige Nachrichten wurden in die Anklage aufgenommen, darunter Ausführungen des Burschen, die er unmittelbar vor der Fahrt zum Hauptbahnhof in eine Telegram-Gruppe mit 28 IS-Anhängern gepostet hatte. In holprigem Englisch kündigte er seinen Gesinnungsgenossen an: "I make inshallah attacke in vienna". Auf die Nachfrage, wann er "es" machen werde, antwortete er: "Im make today", wobei er ein Foto von sich in den Chat stellte, das ihn mit einem Jagdmesser, Handschuhen und in Tarnkleidung neben einem auf die Wand gesprühten IS-Logo zeigte.

Die Strafdrohung für den bisher Unbescholtenen beträgt unter Berücksichtigung des jugendlichen Alters des Angeklagten bis zu fünf Jahre Haft. Sein Mandant sei "froh, dass ein Verhandlungstermin feststeht und er dem Gericht seine Sicht der Dinge darlegen kann", sagte dessen Verteidiger David Jodlbauer im Gespräch mit der APA. Er werde sich zu den Vorwürfen schuldig bekennen. Seit Mitte September befindet sich der Jugendliche in U-Haft. "Es tut ihm gut, dass er dort von Sozialarbeitern betreut wird", so sein Rechtsvertreter.

Hunderte Videos gefunden

Bei der Auswertung des sichergestellten Mobiltelefons des 17-Jährigen fanden sich insgesamt 2.870 Videos, darunter Material sämtlicher IS-Medienstellen, bestialische Enthauptungsvideos und gewaltverherrlichende Aufnahmen, die er auch weitergeleitet hatte. Der Angeklagte dürfte auch den Wien-Attentäter, der am 2. November 2020 in der Innenstadt vier Menschen getötet hatte, verehrt haben. Ein beschlagnahmtes Video zeigte ihn vor der Moschee in Wien-Meiding, die der Attentäter frequentiert hatte, wobei er lobend über den Attentäter sprach, den er als " Vorbild" bezeichnete. Neben IS-Propaganda hatte der Angeklagte auf seinem Handy auch einen Bombenbauplan abgespeichert.

Ebenfalls noch im April verhandelt werden könnte der zweite Terror-Prozess gegen den bereits 2018 verurteilten IS-Anhänger Lorenz K. Er soll gemeinsam mit einem Mithäftling von der Justizanstalt Graz-Karlau weitere Anschlagspläne verfolgt haben.

(APA/Red)

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