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Über 100 Verstöße bei Kontrollen von neuer Schanigarten-Regelung in Wien

15-02-2024, 11:41

Die Betriebspflicht für Gastronomiebetriebe hat sich seit der Einführung der neuen Regelung im Dezember 2023, die es ermöglicht, Schanigärten ganzjährig aufzustellen, verschärft.

Die Regelung besagt, dass Gastronomiebetriebe, die geöffnet haben, auch ihren Schanigarten für Gäste betriebsbereit haben müssen. Dies bedeutet konkret, dass Tische und Sessel aufgestellt sein müssen und nichts zusammengeschoben, gestapelt und abgesperrt werden darf, oder gar als Lagerfläche benützt wird.

Einsatzteam Stadt Wien kontrollierte bereits 176 Betriebe

Um die Einhaltung dieser Bestimmung zu gewährleisten, hat das Einsatzteam Stadt Wien unter der Leitung der Gruppe Sofortmaßnahmen seit Mitte Dezember 2023 bereits 176 Betriebe kontrolliert. Die Ergebnisse zeigen, dass noch Handlungsbedarf besteht: Von den kontrollierten Betrieben waren 113 Schanigärten nicht betriebsbereit, und die Betreiber*innen wurden aufgefordert, ihre Schanigärten ordnungsgemäß zu betreiben.

Bei wiederholtem Verstoß kann neben einer Strafe auch die Bewilligung entzogen und eine Sperre für die Neuaufstellung für mindestens ein halbes Jahr ausgesprochen werden.

Walter Hillerer, Leiter des Einsatzteam Stadt Wien, betont: "Mit der ganzjährigen Genehmigung der Schanigärten geht eine größere Verantwortung einher. Oft werden dafür Parkplätze oder Gehsteige beansprucht. Es wäre daher unfair, diese Privilegien zu genießen, ohne die entsprechenden Pflichten zu erfüllen."

(APA/Red)

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