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OGH-Entscheidung: Wiederholung von Prozess um Martyrium von 63-jährigem Wiener

7-02-2024, 15:29

Der Prozess um das Leiden eines 63-jährigen Mannes aus Wien, der im Juni 2023 vor dem Landesgericht stattfand, muss erneut abgehalten werden.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die ursprünglichen Urteile - sieben Jahre Haft für den Sohn der ehemaligen Partnerin des Opfers und drei Jahre Haft für dessen Partnerin - aufgrund von Mängeln bei der Feststellung aufgehoben. Dies wurde von Wolfgang Haas, dem Verteidiger der Frau, am Mittwoch gegenüber der APA bestätigt. Ein Termin für die Wiederholung des Prozesses steht noch aus.

63-jähriger Wiener soll von Pärchen gefoltert worden sein

Am 26. Jänner 2020 haben das Paar den damaligen Partner der Mutter des 43-jährigen Mannes einer regelrechten Folter ausgesetzt. Zuerst wurde der 63-Jährige mit einem Schleifstein und Fäusten angegriffen. Als er zu Boden fiel, warf sich der 43-Jährige, der ein Gewicht von über 130 Kilogramm hat, mit voller Wucht auf ihn. Anschließend versuchte man, den Mann dazu zu zwingen, Katzenfutter zu essen, bevor er gezwungen wurde, sich auszuziehen. Dann wurde er weiter misshandelt.

Der Verletzte erlitt Brüche im Hals- und Brustwirbelbereich, im Jochbein sowie mehrere gebrochene Rippen. Laut einem forensischen Gutachten handelt es sich um schwere Verletzungen, die es dem Mann unmöglich machen, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Das Opfer wurde von dem Paar unter einem Vorwand zu einem Treffen gebeten. Sie behaupteten, sich mit ihm "aussprechen" zu wollen. Nach der Anklage war das entscheidende Motiv für die begangenen Straftaten, die zu einem Verfahren wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung und Vergewaltigung führten, die Apathie gegenüber dem Partner der Mutter.

Angeklagte bestritten Folter von 63-jährigem Wiener

Im ersten Gerichtsverfahren bestritten die Angeklagten die Vorwürfe. Sie gaben an, zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht mehr am Tatort gewesen zu sein, nämlich in der Wohnung der Mutter des 43-Jährigen. Der 43-Jährige beschuldigte seine Mutter sogar, möglicherweise gewalttätig geworden zu sein. Anfangs ermittelte die Staatsanwaltschaft auch gegen die Mutter des 43-Jährigen und ehemalige Lebensgefährtin des Opfers, da der misshandelte Mann zunächst widersprüchliche Angaben zu seinen Verletzungen gemacht hatte. Das Verfahren gegen die Mutter wurde jedoch eingestellt.

Laut einem psychiatrischen Gutachten ist der 63-Jährige intellektuell beeinträchtigt und hat eine einfache Struktur. Vor einigen Jahren wurde ihm aufgrund seiner geistigen Einschränkung von den Behörden ein Erwachsenenvertreter zugewiesen. Zunächst behauptete er, Opfer eines Raubüberfalls durch Unbekannte geworden zu sein, dann beschuldigte er fälschlicherweise seinen Stiefsohn. Der Stiefsohn, der zweifelsfrei nichts mit dem Vorfall zu tun hatte und dem Stiefvater nie Gewalt angetan hatte, wurde daraufhin an seinem Arbeitsplatz festgenommen und vorübergehend sogar in Untersuchungshaft genommen.

(APA/Red)

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