Im Zusammenhang mit dem Terror-Anschlag in Wien wurden am Mittwoch erneut zwei Männer vor Gericht gestellt.
Beide Männer wurden rechtskräftig vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord freigesprochen. Der Kernpunkt des Verfahrens war die Frage, ob sie Mitglieder einer terroristischen Vereinigung waren. In erster Instanz wurden sie schuldig befunden, jedoch wurde das Urteil aufgrund von Formalfehlern aufgehoben. "Es bleibt im Prinzip alles so, wie es war", fasste der Richter zusammen.
Teilbedingte Haftstrafe für Bekannte des Wien Attentäters
18 Monate, davon sechs unbedingt lautete am Ende die Strafe für den 24-Jährigen, 21 Monate, davon sieben unbedingt für den um ein Jahr Jüngeren. Dass sie am Landesgericht etwas weniger bekamen als im ersten Rechtsgang vor gut einem Jahr - damals hatten sie jeweils 24 Monate teilbedingt erhalten, - trage dem Umstand Rechnung, dass der Prozess in Teilen neu aufgerollt werden musste, so der Richter. "Im Prinzip bleibt aber alles so, wie es war, nur dass die Strafen etwas geringer sind."
Der Unterschied in der Strafhöhe erschließe sich dadurch, dass der Erstangeklagte sich geständig zeigte, Videos mit IS-Propaganda, aber auch Inhalte der Al-Qaida und der Boko Haram geteilt zu haben, den Großteil davon schon im Jahr 2015, wohingegen der Zweitangeklagte angab, Videos lediglich in eine Whatsapp-Gruppe ohne Teilnehmer gesendet zu haben, "damit ich sie mir später ansehen kann". Dieser Erklärung konnte die Staatsanwältin wenig abgewinnen. "Ich bitte Sie wirklich, seine Verantwortung in den Raum der Märchen zu stellen", richtete sie den beiden Schöffen vor der Urteilsberatung aus.
Bekannte des Wien Attentäters nahmen Haftstrafe an
Die beiden Männer nahmen jeweils das Urteil an, die Staatsanwältin gab formell vorerst keine Erklärung ab. Die Entscheidungen sind damit nicht rechtskräftig. Den unbedingten Strafteil haben beide bereits in der U-Haft abgesessen, in der der Zweitangeklagte bis zur Urteilsverkündung im Februar vor einem Jahr saß. In einem aufwendigen Prozess mit knapp 20 Prozesstagen war ab Herbst 2022 gegen sechs Männer verhandelt worden, die den späteren Attentäter bei der Planung bzw. Waffenbeschaffung unterstützt haben sollen. Beide Männer, die heute auf der Anklagebank Platz nahmen, wurden damals von den zentralen Anklagepunkten freigesprochen. Der ältere der beiden hatte den späteren Attentäter im Sommer 2020 nach Bratislava chauffiert, wo dieser vergebens versuchte Munition zu kaufen. Der 23-Jährige war hingegen schon länger ein guter Freund des Attentäters, wenige Stunden vor dem Anschlag soll er in dessen Wohnung gefahren sein, um ihm ein Buch zurückzubringen.
Wie Roberta Rastl-Kircher, Pressesprecherin der Diakonie Österreich, auf APA-Anfrage bestätigte, ist der 23-Jährige seit vergangenem Juli als Zivildiener in einer Wiener Beratungsstelle für Geflüchtete beschäftigt. Selbiges wurde in der Verhandlung thematisiert. Von seiner vormaligen Nähe zum IS und dem Verfahren wegen terroristischer Vereinigung wusste man laut Rastl-Kirchner bei der Diakonie nichts: "Er hat sich auf eigene Initiative um die Stelle beworben." Er sei bisher in keinerlei Hinsicht negativ aufgefallen: "Man ist sehr zufrieden mit ihm und lobt ihn in den höchsten Tönen." Werbung für den Islam oder gar Agitation habe der 23-Jährige bisher nicht betrieben: "Er lebt seine Religiosität sehr dezent aus."
Der 23-Jährige wird auch nicht unmittelbar in der Arbeit mit Geflüchteten eingesetzt, betonte Rastl-Kircher: "Er sitzt am Empfang und trägt Leute, die beraten werden wollen, in Listen ein. Und er führt handwerkliche Arbeiten durch, wofür er besonders geeignet ist, weil er eine entsprechende Berufsausbildung hat."
Nach OGH-Entscheidung: Drei Männer erneut vor Gericht
In einem Monat - am 5. bzw. 7. März - müssen dann jene drei Männer wieder ins Landesgericht, die wegen Beihilfe zum Mord schuldig gesprochen wurden und hohe Haftstrafen (19, 20 Jahre bzw. lebenslang) ausgefasst haben. Diese Schuldsprüche sind mittlerweile rechtskräftig. Aufgehoben wurden vom OGH lediglich die erstinstanzlichen Schuldsprüche wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung sowie der kriminellen Organisation. Grund dafür waren vom OGH bemängelte Fehler in der den Geschworenen erteilten Rechtsbelehrung sowie eine zu wenig konkrete Formulierung des Wahrspruchs. An der Strafhöhe könnte sich dadurch noch etwas ändern.
Nicht mehr Teil des zweiten Rechtsgangs ist jener 33-Jährige, der dem Attentäter die Waffen vermittelte. Seine lebenslange Haftstrafe wurde vergangene Woche vom Oberlandesgericht Wien bestätigt. Von der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung war er bereits im erstinstanzlichen Urteil freigesprochen worden.