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Preisklauseln bei Streaming-Anbieter Dazn laut Wiener Handelsgericht rechtswidrig

1-02-2024, 09:27

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums den Streaming-Anbieter Dazn wegen unzulässiger AGB-Klauseln geklagt und nun erstinstanzlich einen Erfolg erzielt.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat gegen Preisanpassungsklauseln des britischen Dazn geklagt und war in 1. Instanz beim Handelsgericht Wien erfolgreich. Sämtliche 15 angefochtenen Klauseln wurden für unzulässig erklärt, so der VKI.

VKI ging gegen Preisklauseln von Dazn vor: Erfolg in 1. Instanz

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dabei ging es demnach unter anderem um Bestimmungen, die unbeschränkte Preiserhöhungen ohne nachvollziehbare Parameter vorsahen oder Anpassungen an die deutsche Inflationsrate.

(APA/Red)

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