Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat gegen Preisanpassungsklauseln des britischen Dazn geklagt und war in 1. Instanz beim Handelsgericht Wien erfolgreich. Sämtliche 15 angefochtenen Klauseln wurden für unzulässig erklärt, so der VKI.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat gegen Preisanpassungsklauseln des britischen Dazn geklagt und war in 1. Instanz beim Handelsgericht Wien erfolgreich. Sämtliche 15 angefochtenen Klauseln wurden für unzulässig erklärt, so der VKI.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dabei ging es demnach unter anderem um Bestimmungen, die unbeschränkte Preiserhöhungen ohne nachvollziehbare Parameter vorsahen oder Anpassungen an die deutsche Inflationsrate.
(APA/Red)