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Polizeikontrollen in Wien-Ottakring: Strafen in Höhe von 31.000 Euro

28-01-2024, 16:50

Die Polizei in Wien-Ottakring führte im Rahmen der Vorweihnachtszeit und fortgesetzt im neuen Jahr zahlreiche im Schwerpunktaktionen im Straßenverkehr durch.

Diesbezüglich kann eine positive Bilanz gezogen werden, da zahlreiche Verkehrssünder, insbesondere wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht und Lärmbelästigungen, z. B. durch aufheulende Motoren, direkt zur Anzeige gebracht wurden sowie durch die anwesenden Schnellrichter gleich an Ort und Stelle eine Strafverfügung erhielten.

Augenmerk auf E-Scootern auf Gehsteigen

Bei den Verkehrskontrollen wurde auch ein Augenmerk auf das Verbot bzgl. Befahrens des Gehsteiges mit E-Scootern gesetzt. In diesem Zusammenhang konnten auch zahlreiche Verstöße festgestellt werden, welche ebenso durch die anwesenden Schnellrichter abgestraft wurden. Des Weiteren waren auch
zahlreiche Radfahrer bzw. E-Scooter-Fahrer unter den Bestraften, welche das Rotlicht ignorierten.

Eine Person, die missbräuchlich Pyrotechnik verwendete, wurde durch einen anwesenden Schnellrichter wiedererkannt und festgestellt, dass der Tatverdächtige einen offenen Vorführungsbefehl vor die Behörde hatte. Da der Mann seine offenen Verwaltungsstrafen nicht bezahlt hatte und auch vor Ort nicht
begleichen konnte, wurde er im Anschluss festgenommen.

Anzeigen an die Finanzpolizei

Abseits der Schwerpunktaktionen haben sich u. a. bei Taxifahrern, Lieferdienstfahrern sowie bei Mitarbeitern von Neujahrsmarktstandbetreiber die Verdachte bzgl. sog. „Schwarzarbeit“ erhärtet, sodass Anzeigen an die Finanzpolizei erstattet wurden. Des Weiteren kam es auch zu mehreren Kennzeichenabnahmen, da der Versicherungsschutz von ausländischen Kennzeichen nicht mehr
gegeben war bzw. schwere Mängel aufwiesen, die Gefahr in Verzug zeitigten.

Polizei Wien-Ottakring zog erfolgreiche Bilanz

Die Polizei Ottakring zieht also eine sehr erfolgreiche Bilanz, kam es neben den erwähnten sonstigen Amtshandlungen zu insgesamt 133 ausgestellten Strafverfügungen durch die Schnellrichter mit einer Strafgesamthöhe von rund 31.000 € und zahlreichen Organmandaten.
Es wurde somit ein erheblicher Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet und auf Grund der anhaltenden Erfolge und effektiven Verfahrensführungen wird es in den kommenden Monaten weitere Schwerpunktkontrollen, vor allem auch unter Beiziehung von Schnellrichtern, geben.

(Red)

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