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Mann erpresste Ex-Freundin mit Sex-Video: Drei Monate bedingt

24-01-2024, 15:39

Ein 32-Jähriger wurde am Wiener Landesgericht zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt, weil er seine Ex-Freundin mit einem Sex-Video unter Druck gesetzt hatte.

Weil er nicht akzeptieren wollte, dass seine Freundin ihm im Herbst 2023 den Laufpass gegeben hatte, rief ein 32-Jähriger die Frau bis zu 40 Mal am Tag an und ließ ihr eben so viele Textnachrichten zukommen. Mehrmals wöchentlich erschien er nachts vor ihrer Tür und läutete an. Er setzte die 38-Jährige auch mit einem Sex-Video unter Druck, das er während der Beziehung ohne ihr Wissen aufgenommen hatte, wie er am Mittwoch am Landesgericht zugab.

Mann hatte Sex-Video heimlich gedreht

Im Frühjahr 2023 habe er heimlich mit seinem Handy einen Geschlechtsverkehr mitgefilmt, berichtete der Angeklagte. Die Frau, mit der er zu Jahresbeginn zusammengekommen sei, habe das nicht mitbekommen. Als sie nichts mehr von ihm wissen wollte, leitete er das Video einer Freundin der Frau weiter und drohte, es öffentlich zu machen.

"Ich habe ein bisschen überreagiert, weil sie mich ignoriert hat", meinte dazu der bisher unbescholtene Angeklagte. Er habe nie im Sinn gehabt, das Video zu veröffentlichen, versicherte er: "Das war nicht meine Absicht." Er habe damit nur erreichen wollen, "dass sie sich fünf Minuten mit mir trifft". Er habe "etwas besprechen" wollen.

Mann war während der Beziehung äußerst eifersüchtig gewesen

Der Mann räumte ein, dass er während der Beziehung äußerst eifersüchtig gewesen sei. Das war auch der Grund, weshalb die 38-Jährige die Liaison beendete. Beispielsweise pflegte der 32-Jährige das Handy seiner Freundin zu durchstöbern, weil er befürchtete, sie könnte mit einem anderen Mann schreiben. Als sie ihm das Gerät einmal nicht zwecks Kontrolle hergeben wollte, packte er sie am Kopf, drückte diesen runter und biss ihr kräftig in den Unterarm. "Dafür entschuldige ich mich", sagte er dazu vor Gericht.

Er wurde am Ende wegen beharrlicher Verfolgung, Nötigung und unbefugter Bildaufnahme zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Damit war der 32-Jährige einverstanden. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

(APA/Red)

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