Die Ermittlungen hatten sich gegen einen Betreuer gerichtet, dem vorgeworfen wurde, eine 17-jährige Klientin wiederholt missbraucht zu haben. Dieser Vorwurf war in einer Sachverhaltsdarstellung aus dem Vorjahr erhoben worden.
Die Ermittlungen hatten sich gegen einen Betreuer gerichtet, dem vorgeworfen wurde, eine 17-jährige Klientin wiederholt missbraucht zu haben. Dieser Vorwurf war in einer Sachverhaltsdarstellung aus dem Vorjahr erhoben worden.
Die Untersuchungen, die aufgrund einer anonymen Anzeige begonnen hatten, bezogen sich auf den sexuellen Missbrauch einer psychisch beeinträchtigten Person (§ 205 StGB) sowie die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung (§ 205a StGB). Wie die Behördensprecherin Nina Bussek mitteilte, konnten die Ermittlungen den in der Anzeige geäußerten Verdacht nicht bestätigen. "Der in dieser Anzeige geäußerte Verdacht konnte durch die durchgeführten Ermittlungen in keiner Weise erhärtet werden", erklärte Bussek.
(APA/Red)