Eine 47-jährige Frau wurde am Freitag am Wiener Landesgericht zu vier Jahren Haft verurteilt, nachdem sie ältere Männer am Westbahnhof angesprochen und ihnen in weiterer Folge Gewalt angetan hatte.
Die Frau, die ohne festen Wohnsitz in Wien lebte, hatte im Juli 2023 einen 73-jährigen Mann mit einem Hammer angegriffen, als dieser sich weigerte, ihr 200 Euro zu geben. Einem 83-jährigen Mann entwendete sie wenig später gewaltsam mehrere tausend Euro.
Die Ungarin wurde zusätzlich in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, da ihr vom psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann schizophrene Persönlichkeitszüge diagnostiziert wurden. Die Frau sei zwar zurechnungsfähig, aber aufgrund ihres geistig-seelischen Zustands gefährlich, und ohne therapeutische Maßnahmen sei mit weiteren schwerwiegenden Straftaten zu rechnen.
Die Verurteilte kündigte an, Berufung einzulegen. Ihre Rechtsvertreterin Anna Mair meldete nach kurzer Beratung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
Laut Anklage behauptete die Frau, mit dem 73-jährigen Opfer in einer Lebensgemeinschaft gelebt zu haben, was dieser jedoch verneinte. Er gab an, die Angeklagte gelegentlich in seine Wohnung gelassen zu haben. Im Sommer sei sie wütend geworden, weil er ihr kein Geld geben wollte, und habe ihn mit einem Hammer angegriffen. Er erlitt eine Schädelprellung, Rissquetschwunden und Hämatome. Erst am nächsten Tag konnte er ärztliche Hilfe erhalten.
In einem weiteren Fall übernachtete die Frau bei einem 83-jährigen Bekannten, der plötzlich einschlief und erst zwei Tage später wieder aufwachte. Seine Tasche war aufgebrochen und mehrere tausend Euro fehlten. Die Frau gab zu, die Tasche gewaltsam geöffnet zu haben, behauptete jedoch, nur 40 Euro entnommen zu haben. Das Gericht glaubte ihr nicht. Eine Betäubung des Mannes mit K.-o.-Tropfen konnte nicht nachgewiesen werden.
Die Angeklagte bestritt die Gewalttat gegen den 73-Jährigen und behauptete, sie habe ihn unverletzt zurückgelassen. Diese Darstellung wurde vom Gericht als nicht glaubwürdig eingestuft.