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Stadt Wien verschärft das Baumschutzgesetz

15-01-2024, 14:06

Wien verschärft sein Baumschutzgesetz, welches seit Anfang der 1970er Jahre in Kraft ist.

Die neuen Bestimmungen sollen den Schutz des Grünraums in der Stadt weiter stärken. Wiens Umweltstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) lobte das Gesetz als eine "Erfolgsstory" und betonte seine Einzigartigkeit in Österreich.

Baum fällen: Strengere Bedingungen in Wien

Ab sofort müssen Personen, die in Wien einen Baum fällen möchten, strengere Bedingungen erfüllen. Die Mehrheit der Fällungen benötigt eine behördliche Genehmigung, wobei bereits ein Drittel der Anträge abgelehnt wird. Ein Baum darf nur entfernt werden, wenn er alt oder beschädigt ist, Bauwerke beeinträchtigt, eine Gefahr für Leib und Leben darstellt oder ein öffentliches Interesse vorliegt. In der Regel ist eine Ersatzpflanzung erforderlich.

Die Novellierung des Gesetzes sieht vor, dass künftig größere Ersatzbäume gefordert werden, um ihre Klimawirksamkeit zu erhöhen. Diese können im gesamten Bezirk und nicht nur am ursprünglichen Standort oder in unmittelbarer Umgebung gepflanzt werden. Die Pflege des Ersatzbaumes wird von fünf auf zehn Jahre ausgedehnt.

Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung in Wien

Kann keine Ersatzpflanzung erfolgen, muss eine Ausgleichszahlung geleistet werden, die von 1.000 auf mindestens 5.000 Euro angehoben und zukünftig valorisiert wird. Auch die Strafen für ungenehmigte Baumfällungen steigen, mit Pönalzahlungen zwischen 1.000 und 70.000 Euro.

Das Gesetz definiert zudem klarer, welche Baumarten ohne Erlaubnis gefällt werden dürfen, wobei Obstbäume wie Apfel-, Kirsch-, Nuss-, Marillen-, Pfirsich-, Birn-, Pflaumen- oder Quittenbäume ausgenommen sind. Schwarzer Holunder und Maulbeerbaum hingegen sind geschützt. Für invasive Arten wie den Götterbaum gibt es Erleichterungen.

Die Novelle soll noch im Jänner im Landtag beschlossen werden und tritt rückwirkend ab sofort in Kraft, um eine Flut von Anträgen vor Inkrafttreten zu verhindern. Der Koalitionspartner NEOS unterstützt das Vorhaben. Die Umweltsprecherin der NEOS, Angelika Pipal-Leixner, äußerte ihre Zufriedenheit mit dem Gesetz, da es nun noch besser sicherstellt, dass Bäume nicht leichtfertig gefällt werden dürfen.

Das Gesetz sieht auch vor, dass bei Beschädigung eines Baumes durch Bauarbeiten die Behörde Wiederherstellungsmaßnahmen anordnen kann. Diese Neuregelungen zielen darauf ab, den Baumbestand in Wien effektiver zu schützen und die Grünflächen der Stadt nachhaltig zu bewahren.

(APA/Red)

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