Ein 48-jähriger Mann wurde am Dienstagmittag vom Wiener Landesgericht vom Vorwurf der Beteiligung an einem versuchten Mord freigesprochen.
Dieser Freispruch erfolgte, nachdem der Mann im ersten Verfahren im Februar 2022 zu einer elfjährigen Haftstrafe verurteilt worden war. Staatsanwältin Kerstin Wagner-Haase akzeptierte die Entscheidung der Geschworenen und verzichtete im Gerichtssaal auf Rechtsmittel, womit der Freispruch rechtskräftig wurde.
Die Entscheidung der Geschworenen fiel mit fünf zu drei Stimmen. Fünf Geschworene verwarfen die Anklage, während drei Geschworene von der Schuld des Angeklagten überzeugt waren. Die Familie des Freigesprochenen zeigte sich erleichtert und reagierte mit Applaus und Tränen auf die Urteilsverkündung.
Das Verfahren wurde aufgrund neuer Beweismittel wiederaufgenommen. Der 48-Jährige war in Verdacht geraten, einen Mordanschlag auf einen Mann in Ottakring im November 2018 finanziert zu haben. Trotz seiner Verurteilung im ersten Rechtsgang beteuerte der Angeklagte stets seine Unschuld.
Staatsanwältin Wagner-Haase bekräftigte in ihrem Schlussvortrag, weiterhin von der Schuld des Angeklagten überzeugt zu sein, wobei sie die Glaubwürdigkeit der entlastenden Zeugen infrage stellte. Sie betonte die Wichtigkeit einer sorgfältigen Untersuchung in einem solchen Fall.
Verteidiger Michael Dohr argumentierte, dass die Anschuldigungen gegen seinen Mandanten wie ein Kartenhaus zusammengebrochen seien und bezeichnete ihn als unschuldig. Dohr äußerte sich kritisch gegenüber dem Verfahren und den daraus resultierenden Konsequenzen für seinen Mandanten, darunter finanzielle Probleme und das Scheitern seiner Ehe.
Neue Indizien deuteten darauf hin, dass der 48-Jährige fälschlicherweise von einem Drahtzieher des Mordkomplotts belastet worden war. Zwei Zeugen aus dem Gefängnisumfeld des Drahtziehers gaben an, dieser habe zugegeben, den 48-Jährigen aus Rache falsch beschuldigt zu haben.
Das Wiener Oberlandesgericht stellte fest, dass der Ex-Schwiegervater des Opfers, der den Anschlag bestellt hatte, den 48-Jährigen bis August 2021 nicht mit der Tat in Verbindung gebracht hatte. Die Aussagen der beiden neuen Zeugen, die eine falsche Belastung durch den Drahtzieher beschrieben, wurden als beachtenswert eingestuft und führten zur Wiederaufnahme des Verfahrens.